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Steuern

Die wichtigste Steuer für Arbeitnehmer ist in Deutschland die Einkommensteuer. Einkommensteuer zahlen Sie auf alle Einkünfte eines Kalenderjahres – bei Ihnen werden das wahrscheinlich vor allem die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sein. Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer für ein Unternehmen arbeiten, müssen Sie sich erst einmal nicht um die Einkommensteuer kümmern. Denn Ihr Arbeitgeber wird automatisch jeden Monat die Einkommensteuer in Form der Lohnsteuer von Ihrem Bruttoarbeitslohn abziehen und für Sie an das Finanzamt überweisen.

An das Finanzamt überweist Ihr Arbeitgeber zudem den Solidaritätszuschlag und – wenn Sie Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft sind – auch die Kirchensteuer.

Außerdem hat er dann bereits die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung von Ihrem Arbeitsentgelt abgezogen und bezahlt. Wie viel Ihr Arbeitgeber an Sie überweist und wie hoch Ihr Nettogehalt ist, können Sie jeden Monat Ihrer Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung entnehmen.

Nach Ablauf eines Kalenderjahres können Sie den Staat prüfen lassen, ob Sie zu viel Lohn- bzw. Einkommensteuer gezahlt haben. Dazu geben Sie beim Finanzamt Ihre Einkommensteuererklärung ab. Mit Ihren Angaben zu den tatsächlichen Einkünften und finanziellen Belastungen kann der Staat dann prüfen, ob Ihnen eine Rückerstattung zusteht. In aller Regel lohnt es sich, das Formular zur Steuererklärung auszufüllen: Laut Daten des Statistischen Bundesamts haben neun von zehn Steuerzahlern eine Rückzahlung erhalten. Im Durchschnitt bekamen sie knapp 900 Euro zurück.

Es gibt Aufwendungen, die Ihre Steuerlast mindern können. Auch diese geben Sie in der Einkommensteuererklärung an. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Ausgaben für einen berufsbedingten Umzug auch aus dem Ausland
  • Kosten für Bewerbungen auch aus dem Ausland
  • Aufwendungen für Fahrten zur Arbeit
  • Kosten für die private Altersvorsorge

Quelle: Make it in Germany – Steuern

Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich nicht nur nach dem Einkommen. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens wird auch die familiäre Situation berücksichtigt. Um dies nicht erst nach Ablauf des Jahres vorzunehmen, sondern bereits für den laufenden Monat berücksichtigen zu können, werden alle Steuerzahler in unterschiedliche Lohnsteuerklassen eingeteilt:

  • Steuerklasse 1: Falls Sie ledig sind und bei Ihnen nicht der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende zu gewähren ist, fallen Sie in die Steuerklasse 1. Gleiches gilt für dauerhaft getrennt lebende Ehegatten oder Lebenspartner und Geschiedene.
  • Steuerklasse 2: Diese Klasse gilt für alleinstehende Alleinerziehende, denen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht.
  • Steuerklasse 3: Verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können diese Steuerklasse wählen, wenn ein Ehe- oder Lebenspartner nicht berufstätig ist oder deutlich weniger verdient. Der andere Ehegatte oder Lebenspartner wird dann in die Steuerklasse 5 eingereiht.
  • Steuerklasse 4: Verdienen beide Ehe- oder Lebenspartner ungefähr gleich viel, ist diese Steuerklassenkombination günstiger.
  • Steuerklasse 4 mit Faktor: Verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer können jährlich die Eintragung eines Faktors beantragen. Dieser berücksichtigt die voraussichtlich gemeinsam nach dem Splittingverfahren zu zahlende Einkommensteuer. Der monatliche Lohnsteuerabzug entspricht dann nahezu der voraussichtlichen Jahressteuerschuld der Ehe- oder Lebenspartner.
  • Steuerklasse 5: In diese Lohnsteuerklasse werden verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingereiht, deren Ehe- oder Lebenspartner in die Steuerklasse 3 eingereiht ist.
  • Steuerklasse 6: Sie gilt für alle, die ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis ausüben.

Quelle: Make it in Germany – Steuern

Weitere Informationen

Make it in Germany – Einkommenssteuer

 

September 24, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-09-24 14:31:352021-02-05 01:53:52Steuern
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Berufsausbildung und Praktikum

Die deutsche Berufsausbildung genießt international einen hervorragenden Ruf. Nach Auffassung vieler Experten ist sie der Grund für die vergleichsweise geringe Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland. Zwar entscheiden sich immer mehr junge Menschen nach der Schule für ein Studium und viele aktuelle Bildungsdebatten kreisen um die Hochschule als Bildungsort. Nach wie vor beginnt aber mehr als die Hälfte der Personen eine klassische duale Berufsausbildung und der Großteil der deutschen Erwerbsbevölkerung hat nicht studiert, sondern einen beruflichen Abschluss erworben.“

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung – Duale Berufsausbildung

“Jungen Menschen bieten die mehr als 300 dualen Ausbildungsberufe in Deutschland individuelle Karrierechancen – und eine solide Lebensgrundlage.”

  • Der größte Anteil der 15- bis 24-Jährigen absolviert eine duale Berufsausbildung.
  • 90 % der Auszubildenden schließen ihre duale Ausbildung erfolgreich ab.
  • 68 % der Auszubildenden werden durch ihren Ausbildungsbetrieb übernommen.
  • 95,3 % aller Berufsbildungs-Absolventen sind in Arbeit.

Quelle: BIBB – GOVET

Das deutsche duale Berufsausbildungssystem beruht auf mehreren Prinzipien:

  • Rund 300 Berufe sind durch Bundesgesetz definiert; ein Abschluss in diesen Berufen ist überall in Deutschland anerkannt.
  • Die Berufsausbildung findet prinzipiell an zwei Orten statt: im Ausbildungsbetrieb und in der staatlichen Berufsschule.
  • Der Ausbildungsvertrag wird mit einem Unternehmen abgeschlossen und durch die zuständige Stelle (Kammer) geprüft und bestätigt. Die Berufsausbildung unterliegt insofern dem Marktgeschehen (Ausbildungsmarkt). Eine erfolgreiche Bewerbung um den Ausbildungsplatz ist notwendig.
  • Die Berufsausbildung dauert zwischen zwei und dreieinhalb Jahren.
  • Die bzw. der Auszubildende erhält eine monatliche Ausbildungsvergütung.

Welche Unterlagen benötigen Sie für eine erfolgreiche Bewerbung um einen Ausbildungsplatz?

  • Schulzeugnisse
  • vollständiger und aktueller Lebenslauf
  • Bewerbungsschreiben

Wie können Sie einen Ausbildungsplatz suchen?

  • Sie sollten sich über Ausbildungsberufe informieren. Hierfür stehen Ihnen viele Instrumente online zur Verfügung.
  • Manchmal ist es gut, bevor einer Ausbildungsentscheidung ein Praktikum zu machen. So können Sie besser herausfinden, ob es der richtige Beruf für Sie ist.
  • Sie sollten sich über den aktuellen Ausbildungsmarkt informieren.
  • Sie sollten sich unbedingt gut beraten und begleiten lassen, zum Beispiel bei:
    Jugendmigrationsdienste

Weitere Informationen

Bundesregierung – Make it in Germany

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) – GOVET

German Office for International Cooperation in Vocational Education and Training (GOVET)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Dossier Ausbildung und Beruf

Kultusministerkonferenz – Duale Berufsausbildung

Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) – Duale Berufsausbildung

Allianz für Aus- und Weiterbildung

Bundesagentur für Arbeit – Ausbildungswege im Überblick

Bundesagentur für Arbeit – BerufeNet

ausbildung.de

Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2020 (Vorabversion)

Videos:

Duale Berufsausbildung in Deutschland (deutsch)

Dual VET – Vocational Education and Training in Germany

Formazione professionale duale – Formazione professionale in Germania

 

 

September 24, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-09-24 14:31:042021-02-04 23:31:10Berufsausbildung und Praktikum
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Forschung

Sie möchten als Wissenschaftler oder Wissenschaftlerin in Forschung und Entwicklung arbeiten? Deutschland bietet Ihnen viele Möglichkeiten: Universitäten, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen sowie Bundes- und Länderinstitute. Insgesamt gibt es hier etwa 1.000 öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen. Hinzu kommt eine Vielzahl an privaten Forschungs- und Entwicklungszentren, die von Unternehmen betrieben werden.

Mehr Informationen bietet Ihnen hierzu das Portal Research in Germany
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:

Research in Germany

Sie möchten in Deutschland an einer Hochschule studieren.

Studieren in Deutschland

Sie möchten als Wissenschaftler oder Wissenschaftlerin in Forschung und Entwicklung arbeiten?

Research in Germany

Sie möchten in Deutschland an einer Hochschule studieren?

Infos für Studierende

Studieren in Deutschland

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)

Sie möchten in Deutschland promovieren?

Infos für internationale Doktoranden

Sie möchten in Deutschland eine wissenschaftliche Karriere starten?

Infos für internationale Postdocs

Sie möchten in Deutschland als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler forschen und arbeiten?

Infos für erfahrene Wissenschaftler aus dem Ausland

September 24, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-09-24 14:30:272021-02-04 22:45:55Forschung
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Existenzgründung und Unternehmertum

Als Unionsbürgerin oder Unionsbürger haben Sie einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. Sie möchten sich in selbständig machen oder unternehmerisch tätig werden.

Sie haben im Ausland eine staatliche oder staatlich anerkannte Berufsqualifikation erworben und können Ihre Berufsqualifikation vielleicht sogar mit einem Abschlusszeugnis nachweisen, dann sollten Sie sich um die Anerkennung Ihrer Qualifikationen in Deutschland bemühen. Für ein selbständige Tätigkeit in einigen Berufen ist eine Anerkennung zwingend notwendig, für andere ist sie freiwillig.

Sie sollten eine Existenzgründung gut vorbereiten.

Das Existenzgründerportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
schlägt 10 Schritte vor:

  1. Selbständigkeit: Ja oder Nein?
  2. Prüfen: Funktioniert die Geschäftsidee?
  3. Vor dem Start: Information und Beratung
  4. Unternehmensgründung planen
  5. Startkapital berechnen
  6. Startkapital beschaffen
  7. Selbständigkeit anmelden und ggf. Erlaubnisse einholen
  8. Steuern einplanen, Pflichten gegenüber dem Finanzamt kennen
  9. Betrieb versichern, private Vorsorge betreiben
  10. Nach dem Start: Beraten und begleiten lassen

Sie können weitere Details hier nachlesen:
existenzgruender.de – Gründung im Überblick

Onlinekurse des Wirtschaftsministeriums für Existenzgründer

Weitere Informationen

Existenzgründerportal des Wirtschaftsministeriums

Make it in Germany – Existenzgründung

Deutschland startet

IHK Region Stuttgart – Informationen für Gründerinnen und Gründer

Agentur für Arbeit – Existenzgründungszuschuss

September 24, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-09-24 14:29:252021-02-02 00:40:05Existenzgründung und Unternehmertum
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Abhängige Beschäftigung

Wenn Sie bereits einen Arbeitsvertrag haben, hilft Ihnen Ihr Arbeitgeber dabei, die notwendigen Formalitäten zu erledigen.

Wenn Sie eine Arbeit suchen, gibt es eine Vielzahl von Informationsportalen, die Ihnen auch schon vor der Einreise nach Deutschland behilflich sein können.

Wenn Sie eine Arbeit oder Beschäftigung suchen

Durch Beratung und Vermittlung fördert EURES die Mobilität von Arbeitsuchenden innerhalb Europas. Das Angebot reicht von europaweiten Stellenangeboten, EU-Förderprogrammen, Informationen bis zu Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie Kontaktdaten von EURES-Beraterinnen und -Beratern.

Bundesagentur für Arbeit bietet Deutschlands größtes Online-Jobportal

Bei der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit können Sie in einem geschlossenen Bereich Ihr persönliches Bewerberprofil hinterlegen, damit deutsche Arbeitgeber auf Sie aufmerksam werden und bei Interesse direkt mit Ihnen in Kontakt treten können. Wählen Sie gezielte – auf Ihre Qualifikation und Interessen – zugeschnittene Stellenangebote aus. Die Stellenangebote werden täglich für Sie aktualisiert, sie erscheinen allerdings häufig in deutscher Sprache.

Die JOBBÖRSE können Sie auch als App nutzen.

Auf der Website BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit können Sie sich ausführlich über verschiedene Berufsfelder informieren.

„Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ ist ein für Fachkräfte aus dem Ausland zugeschnittenes Beratungsangebot. Für eine persönliche Beratung erreichen Sie diesen Service in deutscher und englischer Sprache per Chat, per E-Mail [make-it-in-germany(at)arbeitsagentur.de] oder über die Hotline unter +49 30 1815 – 1111.

Jobportale und Firmenwebsites: Viele Unternehmen veröffentlichen ihre offenen Stellen auch auf ihren Unternehmens-Websites. Suchen Sie dort am besten unter den Stichworten „Stellenangebote“, „Karriere“ oder „Vakanzen“.

Wenn Sie bereits in Deutschland wohnen und eine Arbeit oder Beschäftigung suchen:

Zeitungen: Viele Zeitungen veröffentlichen in den Wochenendausgaben bundesweite aber auch regionale Stellenanzeigen.

Agentur für Arbeit: Die Aufgabe der Agentur für Arbeit ist es, Menschen bei der Jobsuche zu unterstützen. Sie können sich in fast allen deutschen Städten vor Ort kostenlos beraten lassen. Die Agenturen für Arbeit sind Zweigstellen der Bundesagentur für Arbeit.

Talentprofil: Werden Sie aktiv und veröffentlichen Sie Ihr persönliches Profil online in den verschiedenen Business-Netzwerken, der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit oder anderen Stellenportalen. Interessierte Unternehmen werden so auf Sie aufmerksam und können direkten Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

Jobmessen: Besuchen Sie auch Fach- und Jobmessen oder Kongresse, dort besteht immer die Möglichkeit mit Firmen- und Unternehmensvertretern ins Gespräch zu kommen.

Personalvermittlungsagenturen: Eine weitere Alternative der Jobsuche bieten private Vermittlungsagenturen. Diese suchen für Sie nach einer passenden Stelle. Erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob Gebühren anfallen, wenn Sie den Dienst einer privaten Vermittlungsagentur in Anspruch nehmen wollen.

Familie und Freunde: Freunde und Familie unterstützen uns so oft im Leben. Erzählen Sie im Freundes- und Familienkreis von Ihrem Wunsch in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Vielleicht hat gerade jemand aus Ihrem Bekanntenkreis einen interessanten Kontakt oder einen guten Tipp für Sie bereit.

Quelle: Make it in Germany – Jobinformationen für EU-Bürger
Quelle: Make it in Germany – Jobsuche

Wenn Sie bereits einen Arbeitsvertrag haben

Wenn Sie bereits einen Arbeitsvertrag haben, hilft Ihnen Ihr Arbeitgeber dabei, die notwendigen Formalitäten zu erledigen. Sie sollten bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis (ID-Card) oder Reisepass
  • Vollständiger und aktueller Lebenslauf
  • Schulzeugnisse, allgemeine und berufsbildende Qualifikationen und Zertifikate
  • Arbeitszeugnisse und Empfehlungsschreiben

Ihr künftiger Arbeitgeber unterstützt Sie bei Folgendem:

  • Prüfung und Unterzeichnung des Arbeitsvertrags
  • Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse
  • Anmeldung bei der Sozialversicherung
    (erfolgt durch den Arbeitgeber)
  • Gesundheitliche Untersuchung
  • Beschaffung ggf. von weiteren Unterlagen

Weitere Informationen

Das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität (EURES)

Die Agentur für Arbeit

Make it in Germany

Die Jobbörse der Agentur für Arbeit

Das BerufeNet – die Berufsinformationen der Agentur für Arbeit

September 24, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-09-24 14:28:542021-07-02 07:28:55Abhängige Beschäftigung
FMD
Germany-de

Arbeiten

Als Unionsbürgerin oder Unionsbürger haben Sie einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis.

Sie möchten in Deutschland arbeiten, haben im Ausland eine staatliche oder staatlich anerkannte Berufsqualifikation erworben und können Ihre Berufsqualifikation vielleicht sogar mit einem Abschlusszeugnis nachweisen, dann sollten Sie sich um die Anerkennung Ihrer Qualifikationen in Deutschland bemühen. Für einige Berufe ist eine Anerkennung zwingend notwendig, für andere ist sie freiwillig.

Für das Verfahren lassen Sie sich am besten direkt vor Ort beraten. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der entsprechenden Informationsportal der Bundesregierung:

Anerkennung in Deutschland – Sie möchten in Ihrem Beruf in Deutschland arbeiten?

September 24, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-09-24 14:28:202021-04-08 11:27:40Arbeiten
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Familienzusammenführung

Als Unionsbürgerin oder Unionsbürger möchten Sie Ihre Ehegattin/Ihren Ehegatten, Ihre Lebenspartnerin/Ihren Lebenspartner, Ihre minderjährigen Kinder, Ihre Eltern oder andere Verwandte zu sich nach Deutschland holen. Oder Sie möchten zu Ihrer bzw. Ihrem Familienangehörigen nach Deutschland nachziehen.

Haben Sie und Ihre Familienangehörigen die Unionsbürgerschaft, ist eine Familienzusammenführung ganz problemlos möglich: Sie machen von Ihrem Recht auf EU-Freizügigkeit Gebrauch.

Grundsätzlich gilt, dass ein Familiennachzug und Familienzusammenführung nur innerhalb der Kernfamilie möglich ist: Ehepartner und minderjährige Kinder, bei Minderjährigen die Eltern. Hiervon abweichend ist für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auch ein Familiennachzug von weiteren direkten Vorfahren (Großeltern) und Nachkommen (Enkel und Urenkel) möglich, wenn die in Deutschland lebende Person den Unterhalt trägt.

Voraussetzung für eine Familienzusammenführung ist, dass der Unterhalt der nachziehenden Person bzw. Personen gesichert ist (kein Bezug von staatlichen Leistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe und genug Wohnraum zur Verfügung steht. Für den Familiennachzug von Erwachsenen ist oftmals der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse erforderlich.

Drittstaatsangehörige müssen bei der zuständigen deutschen Botschaft ein Visum zur Einreise nach Deutschland beantragen. Das kann mehrere Monate dauern. In Deutschland erhalten die Familienangehörigen dann eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis.

Nachziehende EU-Bürger

Als nachziehende Unionsbürgerin bzw. nachziehender Unionsbürger benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis (ID-Karte), Reisepass oder Passersatzpapier für sich bzw. alle Familienmitglieder
  • Wohnungsgeberbescheinigung (mit Unterschrift von Ihrem Wohnungsgeber)
  • Mietvertrag

Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist kostenfrei.

Nachziehende Drittstaatsangehörige

Als nachziehende Drittstaatsangehörige bzw. nachziehender Drittstaatsangehöriger benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antragsformular für Visum
  • gültiger Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • gültiger Aufenthaltstitel im Ausland
  • Heiratsurkunde
  • Sprachnachweis Niveau A1
  • Gültiger Krankenversicherungsschutz
  • Arbeitsvertrag des in Deutschland lebenden Familienangehörigen
  • Letzte drei Gehaltsbescheinigungen des in Deutschland lebenden Familienangehörigen
  • Mietvertrag des in Deutschland lebenden Familienangehörigen
  • Wohnungsgeberbescheinigung (mit Unterschrift von Ihrem Wohnungsgeber)
  • Mietvertrag

Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist kostenfrei.

Dokumente zum Download

Nachzug zum in Deutschland lebenden Ehepartner

Nachzug zum in Deutschland lebenden minderjährigen Kind

Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums (deutsch-englisch)

Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums (deutsch-französisch)

Weitere Informationen

Make it in Germany – Ehegattennachzug zu EU-Bürger

BAMF – Familiennachzug zu EU-Staatsangehörigen

BAMF … Family reunification with eu nationals

 

 

September 24, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-09-24 14:26:552021-02-01 22:29:26Familienzusammenführung
FMD
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Aufenthalt

Freizügigkeit

Als Unionsbürgerin oder Unionsbürger haben Sie das Recht, sich Ihren Aufenthaltsort und Arbeitsplatz innerhalb der EU frei zu wählen.

Wie lange kann ich in Deutschland bleiben?

Sie können sich in Deutschland aufhalten:

  • bis zu drei Monate ohne weitere Voraussetzungen;
  • bis zu sechs Monate und länger zur Arbeitssuche;
  • beliebig lange als Erwerbstätige oder als Nicht-Erwerbstätige mit eigenen Existenzmitteln und Krankenversicherung.

Für eine Einreise nach und für einen Aufenthalt in Deutschland benötigen Sie ein gültiges Reisedokument (Personalausweis/ID-Karte oder EU-Reisepass).

Nicht erforderlich sind dagegen Einreisevisum, Aufenthaltserlaubnis oder Arbeitserlaubnis.

Meldepflicht

In Deutschland besteht eine Meldepflicht. Innerhalb von zwei Wochen sollten Sie sich an Ihren neuen Wohnort in Deutschland anmelden. Diese Anmeldung erfolgt bei den lokalen Behörden der Gemeinde bzw. Stadt auf dem Rathaus oder Bürgeramt (Meldebehörde).

Die Anmeldung muss persönlich erfolgen. Sie müssen einem Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Sie können das für sich oder auch für Ihre Familie tun.

Sie benötigen dafür folgende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis (ID-Karte), Reisepass oder Passersatzpapier für sich bzw. alle Familienmitglieder
  • Wohnungsgeberbescheinigung (mit Unterschrift von Ihrem Wohnungsgeber)
  • Mietvertrag

Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist kostenfrei.

Formulare zum Download

Hier finden Sie beispielhafte Formulare der Landeshauptstadt Stuttgart und der Universitätsstadt Tübingen:
Landeshauptstadt Stuttgart – Wohnungsgeberbescheinigung
Universitätsstadt Tübingen – Wohnungsgeberbescheinigung

Weitere Informationen

Über das Serviceportal Baden-Württemberg können Sie für Ihren Wohnort weitere Informationen abrufen:
Serviceportal Baden-Württemberg – Wohnsitz anmelden

September 24, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-09-24 14:24:552021-02-05 12:13:13Aufenthalt
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