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Sprachkurs

Deutsch lernen

Sie sind neu in Deutschland und wollen die Sprache lernen: Dafür können Sie den Integrationskurs besuchen. Wenn Sie kein Deutsch oder nur sehr wenig Deutsch können, haben Sie eine Teilnahmepflicht, das heißt, Sie müssen den Integrationskurs machen.

Das Ausländeramt gibt Ihnen eine Teilnahmeberechtigung und eine Liste mit Kursträgern, also Sprachschulen. Dann können Sie sich eine Sprachschule in Ihrer Nähe suchen und sich dort anmelden.

Sie können die Adressen aller Kursträger von Integrationskursen auch unter Wichtige Adressen finden. Dort können Sie nach Kursträgern direkt in Ihrer Nähe suchen. Die Ergebnisse mit Informationen wie zum Beispiel Adresse oder Telefonnummer sehen Sie dann auf einer Karte.

Einstufung, Stunden und Prüfung 

Nach der Anmeldung machen Sie beim Kursträger einen Einstufungstest. So findet man für Sie den passenden Kurs. Die Kosten für Sie sind 1,95 € pro Unterrichtsstunde. Wenn Sie sehr wenig Geld haben, müssen Sie nichts bezahlen und/oder bekommen die Fahrtkosten bezahlt. Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.

Der normale Sprachkurs hat 700 Unterrichtsstunden. Hier lernt man die Sprache mit Alltagsthemen wie Einkaufen, Wohnen, Kinder, Medien, Freizeit, Schule und Arbeit oder Arztbesuche.

Am Ende machen Sie die Abschlussprüfung („Deutschtest für Zuwanderer“). Nach der Prüfung bekommen Sie ein „Zertifikat Integrationskurs“. Sie sprechen, lesen und schreiben dann Deutsch auf dem Niveau A2 oder B1. Viele Arbeitgeber wollen dieses Zertifikat sehen. Auch bei einem Amt, wie das Ausländeramt, brauchen Sie es manchmal.

Nach dem Sprachkurs machen Sie den Orientierungskurs. Der Orientierungskurs hat 100 Unterrichtsstunden. Hier lernt man viele Dinge über die deutsche Rechtsordnung, die Geschichte und die Kultur. Wichtige Themen sind auch Werte oder das Zusammenleben in der Gesellschaft. Am Ende machen Sie den Abschlusstest „Leben in Deutschland“.

Sie bestehen die Abschlussprüfung nicht? Dann können Sie noch einmal 300 Stunden Unterricht bekommen. Und die Prüfung können Sie auch noch einmal machen.

Besondere Kurse

Für junge Leute bis 27 Jahre gibt es einen speziellen Integrationskurs, den Jugendintegrationskurs. Er dauert 945 Unterrichtsstunden. Der Sprachkurs hat 900 Unterrichtsstunden, der Orientierungskurs hat 45 Unterrichtsstunden. Der Kurs hilft Ihnen, wenn Sie eine Ausbildung machen möchten. Informationen bekommen Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

In manchen Städten gibt es auch spezielle Kursangebote, wie Kurse nur für Frauen, Alphabetisierungskurse oder Kurse mit Kinderbetreuung. Fragen Sie in der Sprachschule.

Wo kann ich einen Integrationskurs machen?

Viele Sprachschulen bieten diese Kurse an. Suchen Sie Sprachschulen in Ihrer Nähe, rufen Sie dort an oder suchen Sie im Internet auf der Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge:

BAMF – Integrationskurs suchen.

Quelle: Goethe-Institut – Integrationskurs  

Weitere Informationen

Make it in Germany – Integrationskurse

BAMF – Integrationskurse

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Integrationskurs für junge Erwachsene

September 24, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-09-24 14:45:292021-06-07 23:41:39Sprachkurs
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Anerkennung von Abschlüssen

In Baden-Württemberg können Sie ausländische Zeugnisse durch die Zeugnisanerkennungsstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart prüfen lassen.

Diese bewertet sie daraufhin, ob Vergleichbarkeit mit einem deutschen Schulabschluss besteht, z.B. Hauptschulabschluss und Realschulabschluss, Hochschulreife.

Sind Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger und möchten Sie an einer Hochschule studieren, wenden Sie sich bei Fragen zur Zeugnisanerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen an nachfolgend genannte Stellen:

  • Bewerbungen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen richten Sie direkt an Ihre Wunschhochschule. Diese prüft die Hochschulzugangsqualifikation im Rahmen des Bewerbungsverfahrens.
  • Für ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften wenden Sie sich an das Studienkolleg Konstanz. Dieses prüft und bestätigt Ihre Hochschulzugangsqualifikation sowie den Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse.
  • Für ein Studium an einer Kunsthochschule oder Musikhochschule wenden Sie sich für die Bestätigung der Hochschulzugangsqualifikation und der Sprachkenntnisse an die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart.
  • Für ein Studium an der Dualen Hochschule wenden Sie sich für die Bestätigung der Hochschulzugangsqualifikation und der Sprachkenntnisse an die Zentrale Auslandskoordinationsstelle der Dualen Hochschule in Stuttgart.

Für die Fächer Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin sowie Pharmazie erfolgt die Bewerbung für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung. In Deutschland lebende Staatsangehörige aller anderen Länder bewerben sich ebenfalls über dieses Verfahren, wenn mindestens ein Elternteil eine Unionsbürgerschaft hat oder sie mit einer Unionsbürgerin oder einem Unionsbürger verheiratet sind bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Die Hochschulzugangsqualifikation wird im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von der Stiftung für Hochschulzulassung geprüft.

Für die Prüfung Ihrer Bildungsnachweise müssen Sie amtlich beglaubigte Fotokopien der originalsprachlichen Zeugnisse und der Übersetzungen Ihrer Zeugnisse einreichen. Die Übersetzungen müssen von öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzerinnen oder Urkundenübersetzer gefertigt werden. Was Sie sonst noch benötigen, erfahren Sie bei den zuständigen Stellen. Übersetzungen ins Deutsche, die im Ausland gefertigt worden sind, müssen dort von der deutschen Botschaft oder von einem deutschen Konsulat legalisiert worden sein.

Gehen Sie derzeit noch zur Schule und möchten die Einstufung in eine Klassenstufe prüfen lassen? Dann können Sie Ihre bisherigen schulischen Leistungen nicht in einem behördlichen Verfahren anerkennen lassen. Über die Einstufung entscheidet die Schulleitung der Schule in Deutschland, die der Schüler oder die Schülerin besuchen möchte. Die Entscheidung findet in Absprache mit der örtlichen Schulbehörde, dem Schüler oder der Schülerin sowie den Eltern statt.

Quelle: Serviceportal Baden-Württemberg – Anerkennung im Schul-/Hochschulbereich

Für berufliche Qualifikationen, die Sie im Ausland erworben haben, können Sie in Deutschland verbindlich feststellen lassen, ob Ihr Abschluss mit einer deutschen Berufsqualifikation gleichwertig ist. Dabei vergleichen die zuständigen Stellen den ausländischen mit einem deutschen Berufsabschluss. Sie berücksichtigen bei der Prüfung formale Kriterien wie beispielsweise Inhalt und Dauer der Ausbildung. Das ist derzeit für 325 staatlich anerkannte duale Ausbildungsberufe möglich.

Für reglementierte Berufe ist die Anerkennung vorgeschrieben. Erst danach dürfen Sie in einem dieser Berufe in Deutschland arbeiten. Reglementiert sind Berufe, deren Zugang und Ausübung an den Nachweis einer Qualifikation gebunden sind.

Das Regierungspräsidium Stuttgart führt in der Zeugnisanerkennungsstelle das Bewertungsverfahren für folgende Berufe durch:

  • Erzieher und Erzieherinnen
  • Kinderpflegerund Kinderpflegerinnen
  • Diplomsportlehrer und Diplomsportlehrerinnen im freien Beruf
  • Turnlehrer und Turnlehrerinnen im freien Beruf
  • Sportlehrer und Sportlehrerinnen im freien Beruf.

Im Landesgesundheitsamt wird das Bewertungsverfahren für Altenpflegerinnen und Altenpfleger durchgeführt.

Das Regierungspräsidium Tübingen führt das Bewertungsverfahren für Lehrkräfte durch.

Die Genehmigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur können Sie bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg beantragen.

Weitere Informationen

Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen

Portal “Anerkennung in Deutschland”

IQ-Netzwerk

reglementierte Berufe in der EU

Unterstützung erhalten Sie auch bei den Erstanlaufstellen und Kompetenzzentren für die Anerkennungsberatung.

 

Quelle: Serviceportal Baden-Württemberg – Berufliche Anerkennung  

September 24, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-09-24 14:38:132021-04-08 11:03:52Anerkennung von Abschlüssen
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Bildung

Das deutsche Bildungssystem darzustellen ist gar nicht so einfach, zumal es ein deutsches Bildungssystem genau genommen gar nicht gibt. Für die Bildungspolitik sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Sie haben die sogenannte Kulturhoheit, so dass die Landesregierungen weitgehend selbstständig entscheiden können, wie sie ihre Bildungssysteme ausgestalten. So gibt es in der Gestaltung des allgemeinbildenden Schulwesens, aber auch in den anderen Bildungsbereichen einige Unterschiede zwischen den Bundesländern.

Schulpflicht

Die Schulpflicht beginnt in der Regel im Jahr der Vollendung des sechsten Lebensjahres. Ab diesem Alter sind alle Kinder gesetzlich zum Schulbesuch verpflichtet. Im Ausnahmefall kann ein schulpflichtiges Kind allerdings für ein Jahr von der Einschulung zurückgestellt werden, nämlich wenn es im Rahmen einer schulärztlichen Untersuchung für nicht „schulfähig“ befunden wird.

In der Regel erstreckt sich die Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr und besteht aus zwei Teilen: Die sogenannte Vollzeitschulpflicht umfasst neun, in manchen Bundesländern auch zehn Besuchsjahre an einer allgemeinbildenden Schule.

Bildungsbereiche, Bildungseinrichtungen und Bildungsgänge

Das Bildungssystem besteht aus fünf großen Bildungsbereichen:

  • Elementarbereich,
  • Primarbereich,
  • Sekundarbereich I,
  • Sekundarbereich II und
  • Tertiärbereich.

Jeder dieser Bildungsbereiche umfasst wiederum verschiedene Bildungseinrichtungen bzw. Bildungsgänge.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung – bpb.de – Benjamin Edelstein (23.07.2013)

September 24, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-09-24 14:37:392021-05-28 16:42:32Bildung
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Wohnen

In Deutschland gibt es ein großes Angebot an qualitativ hochwertigen Mietwohnungen. Viele Deutsche kaufen daher keine eigene Immobilie, sondern mieten eine Wohnung. Wir erklären Ihnen, wie auch Sie eine Wohnung finden, und geben Tipps, was Sie vor und nach dem Einzug beachten sollten.

Die erste Unterkunft

Für die ersten Wochen, bis Sie in Deutschland eine Wohnung zur Miete oder zum Kauf gefunden haben, bieten sich verschiedene Optionen an. Hotels kosten im Schnitt rund 90 Euro pro Nacht. Für eine möblierte Zwei- bis Dreizimmerwohnung auf Zeit sollte man je nach Lage und Region ungefähr 500 bis 1.200 Euro pro Monat einkalkulieren. Jugendherbergen berechnen in der Regel zwischen 20 und 30 Euro pro Nacht. Und dann gibt es natürlich noch die Möglichkeit, über Online-Portale in Privatwohnungen von Deutschen unterzukommen, Kontakt zu Einheimischen inklusive.

Und jetzt: Kaufen oder mieten?

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, leben die meisten Bundesbürger zur Miete – aus einfachen Gründen: In Deutschland gibt es ein großes Angebot an Mietwohnungen in allen Lagen und Preisklassen, von der kleinen Etagenwohnung bis zur Villa mit Garten. Viele dieser Mietimmobilien sind in hervorragendem Zustand und unterscheiden sich qualitativ nicht von Eigentumswohnungen. Zudem gibt es in Deutschland einen speziellen Mieterschutz, der vor übertriebenen Mieterhöhungen und unbegründeten Kündigungen schützt.

Wohngemeinschaften (WGs)

Eine Wohngemeinschaft (WG) ist eine echte Alternative für Menschen, die schnell Kontakte finden möchten und Geld für die Miete sparen wollen. In einer WG hat üblicherweise jeder sein eigenes privates Zimmer. Küche und Bad teilen sich die meisten WGs. Auch die Miete und Kosten für Elektrizität, Internet und Telefon werden geteilt. Die Küche oder das gemeinsame Wohnzimmer sind in der Regel das Herz der WG. Hier kann man zusammen kochen oder gesellig beisammensitzen. Wenn man für sich sein will, kann man einfach die Türe des eigenen Zimmers hinter sich schließen.

Wohngemeinschaften sind in Deutschland nicht nur etwas für Studierende. Auch Auszubildende und Berufstätige leben in WGs, vor allem, wenn sie neu in der Stadt sind oder das lebendige Zusammenleben schätzen. Besonders in größeren Städten gibt es viele solcher WGs.

Studierende finden WG-Zimmer häufig über die schwarzen Bretter der Universität oder auf den Internetseiten des Studentenwerks ihrer Universität. Auch der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet zahlreiche Tipps zur Wohnungssuche. In den online WG-Börsen können Sie nach einem Zimmer in Ihrer Stadt suchen oder selbst ein Gesuch aufgeben.

Die Wohnungssuche

Egal, ob Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten oder kaufen möchten: Wohnungs- und Hausangebote finden Sie in den Serviceteilen der Zeitungen und auf Immobilien-Plattformen im Internet, wo inzwischen die meisten verfügbaren Wohnungen und Häuser angeboten werden. Angebot und Nachfrage nach Wohnungen und Häusern sind in Deutschland stark abhängig von der Region. Während man in ländlichen Gebieten als Mieter oder Käufer für das gewünschte Objekt in aller Regel den Zuschlag bekommt, wählen Eigentümer in größeren Städten meistens aus mehreren Interessenten aus. Vor allem in den Ballungsräumen um München und Frankfurt kann die Wohnungs- oder Haussuche etwas zeitaufwändiger sein.

Quelle: https://www.make-it-in-germany.com/de/leben-in-deutschland/wohnen/wohnungssuche

Weitere Informationen

Handbook Germany: Wohnungssuche
https://handbookgermany.de/de/live/search-a-flat.html

September 24, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-09-24 14:36:552021-05-28 13:43:34Wohnen
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Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Als Pflichtversicherung gleicht sie Gesundheitsschäden aus, die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden. Gesetzliche Grundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).

Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln:

  • Versicherungsfälle (Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten) sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,
  • nach Eintritt von Versicherungsfällen die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen und
  • die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.

Versichert sind insbesondere Arbeitnehmer und Auszubildende. Unternehmer können sich freiwillig versichern, wenn sie nicht schon – wie in einigen Branchen – durch Gesetz oder Satzung pflichtversichert sind. Der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht auf Alter, Religion, Staatsangehörigkeit oder Einkommen.

Der Eintritt eines Versicherungsfalls ist die Grundvoraussetzung für Leistungen der Unfallversicherung. Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Zu den Arbeitsunfällen zählen nicht nur die im Betrieb bei der eigentlichen Arbeitstätigkeit erlittenen Unfälle, sondern auch Wegeunfälle. Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Berufskrankheiten sind Krankheiten, die sich Versicherte durch die Arbeit zuziehen und die entweder in der Berufskrankheiten-Verordnung bezeichnet oder nach neuen medizinischen Erkenntnissen durch den Beruf verursacht sind.

Darüber hinaus muss ein Ursachenzusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Unfallgeschehen sowie zwischen Unfallgeschehen und Gesundheitsschaden bestehen. Somit besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn sich im Einzelfall der eingetretene Gesundheitsschaden auf den betrieblichen (versicherten) Bereich zurückführen lässt.

Die Leistungen umfassen insbesondere Heilbehandlungsmaßnahmen, medizinische Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung), Geldleistungen an Versicherte (z.B. Lohnersatzleistungen und Rentenleistungen) und – im Todesfalle – Hinterbliebenenleistungen (z.B. Witwen-/Witwer- und Waisenrenten).

Quelle: https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Gesetzliche-Unfallversicherung/Ueberblick-gesetzliche-unfallversicherung.html

Die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung werden vom Arbeitgeber voll übernommen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist sie daher kostenfrei.

Weitere Informationen

Überblick über die Gesetzliche Unfallversicherung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

September 24, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-09-24 14:36:242021-05-28 13:36:34Unfallversicherung
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Gesundheit

Die Krankenversicherung ist ein Sonderfall der Sozialversicherung. Hier können Sie als gesetzlich Versicherter aus einer Vielzahl von Versicherungen die Krankenkasse aussuchen, deren Leistungen Ihnen am besten zusagen. Der allgemeine Beitragssatz ist bei allen Krankenkassen der gleiche. Allerdings verlangen einige Kassen noch einen Zusatzbeitrag, der vom Arbeitnehmer Arbeitgeber zu gleichen Teilen bezahlt wird. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag lag bei 1. Prozent in 2018.

Die Krankenversicherung ist noch in einer anderen Hinsicht ein Sonderfall: Ab einem bestimmten Jahreseinkommen sind Sie nicht verpflichtet, Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein. Sie müssen sich zwar versichern, können dann aber auch einer privaten Krankenkasse beitreten. Dies ist im Jahr 2019 ab einem Jahreseinkommen von 60.750 Euro brutto möglich. Da ein Wechsel von einer privaten zurück zu einer gesetzlichen Krankenkasse allerdings nicht ohne weiteres möglich ist, sollte dieser Schritt wohl überlegt erfolgen.

Quelle:
https://www.make-it-in-germany.com/de/jobs/sozialversicherung/deutsche/

Weitere Informationen

AOK Baden-Württemberg

AOK für Zuwanderer

Barmer

Die Techniker

DAK

September 24, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-09-24 14:35:472021-05-28 16:35:34Gesundheit
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Kindergeld

Sie sind Unionsbürgerin oder Unionsbürger, leben in Deutschland und haben Kinder unter 18 bzw. 25 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben? Dann haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Kindergeld.

Kindergeld wird für Kinder – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – gezahlt, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dasselbe gilt, wenn die Kinder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz leben.

Als Kinder im Sinne des Kindergeldes gelten:

  • Leibliche und adoptierte Kinder,
  • Kinder des Ehegatten oder des Lebenspartners,
  • Pflegekinder

Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro.

Kinder unter 18 Jahren haben Anspruch auf Kindergeld. Sind Ihre Kinder älter als 18, aber unter 25 Jahren, haben besteht ein Anspruch auf Kindergeld nur, wenn sich das Kind in einer ersten Berufsausbildung befindet. Diese Berufsausbildung kann in Schule, Hochschule oder auch in einem Betrieb erfolgen.

Dokumente zum Download

Das Antragsformular finden Sie zum Download unter:

Antrag auf Kindergeld

Anlage Kind zum Antrag auf Kindergeld.pdf

Anlage Ausland

Formulare in verschiedenen Sprachen finden Sie zum Download unter:

Formulare zum Kindergeld

Weitere Informationen

Merkblatt Kindergeld

Familienkasse

Bundesagentur für Arbeit

September 24, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-09-24 14:35:152021-05-28 13:12:17Kindergeld
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Arbeitslosengeld

Bei Arbeitslosigkeit gibt es zwei Arten staatlicher Unterstützung: Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist die Hauptleistung der Arbeitslosenversicherung und soll helfen, finanzielle Notlagen bei Arbeitslosigkeit zu verhindern. Das Arbeitslosengeld II (auch ALG 2, ALG II) – meist Hartz IV genannt – ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige „Hartz IV“ genannt.

Das Arbeitslosengeld I, auch ALG 1 oder nur kurz ALG genannt, ist die Hauptleistung der Arbeitslosenversicherung. Sie soll helfen, finanzielle Notlagen bei Arbeitslosigkeit zu verhindern und wird in Abhängigkeit von Anwartschaftszeiten und Lebensalter für drei bis längstens 24 Monate gezahlt.

Arbeitslosigkeit liegt dann vor,

  • wenn tatsächlich keine Beschäftigung oder eine Beschäftigung von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausgeübt wird (Beschäftigungslosigkeit),
  • wenn aktiv nach sozialversicherter Beschäftigung gesucht wird, um die eigene Arbeitslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen),
  • wenn Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit Folge geleistet werden kann und soll (Verfügbarkeit).

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem Arbeitsentgelt, das in den letzten zwölf Monaten vor Antragstellung bezogenen wurde. Arbeitslose mit Kindern erhalten 67%, Arbeitslose ohne Kinder 60% eines pauschalierten Nettogehalts. Die Höchstdauer des Bezugs von Arbeitslosengeld I variiert von 6 bis 12 Monaten. Bei älteren Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmern über 50 Jahren erhöht sich die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate.

Quellen:   https://www.dgb.de/themen/++co++4f82db0c-fca4-11df-7cf4-00188b4dc422
                  https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Arbeitslosengeld/arbeitslosengeld.html

Das Arbeitslosengeld II (ALG II) ist das unterste soziale Netz, das den Lebensunterhalt für alle Personen sicherstellen soll, die arbeiten können. Umgangssprachlich wird das ALG II – oder ALG 2 – „Hartz IV“ genannt.

ALG II erhalten alle Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind und die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht haben, wenn sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Erfüllt eine Person diese Bedingungen, dann erhalten auch die Partnerin oder der Partner und die Kinder Leistungen – auch wenn sie selbst nicht erwerbsfähig sind. Leistungsberechtigt sind nur Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Für Menschen ohne deutschen Pass und für Personen in einer Ausbildung gelten einschränkende Sonderregelungen. Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern, die zur Arbeitssuche nach Deutschland gekommen sind, steht in den ersten drei Monaten kein Arbeitslosengeld II zu. Anders verhält es sich, wenn die Unionsbürger länger als ein halbes bzw. ein Jahr in Deutschland beschäftigt waren.

Quellen:   https://www.dgb.de/themen/++co++4f82db0c-fca4-11df-7cf4-00188b4dc422
https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Arbeitslosengeld/arbeitslosengeld.html

Dokumente zum Download

Bundesagentur für Arbeit, Merkblatt 1:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-fuer-arbeitslose_ba015368.pdf

DGB, Hartz IV, Tipps und Hilfe vom DGB:
https://dgb-shop.bw-h.de/media/products/0230958001581059788.pdf?MODsid=nepaf63jncdrimb1990adrcob7

Weitere Information

Bundesagentur für Arbeit, Merkblatt 1:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-fuer-arbeitslose_ba015368.pdf

Bundesagentur für Arbeit, Beantragung von Arbeitslosengeld:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld/so-beantragen-sie-arbeitslosengeld

DGB, Hartz IV, Tipps und Hilfe vom DGB:
https://dgb-shop.bw-h.de/media/products/0230958001581059788.pdf?MODsid=nepaf63jncdrimb1990adrcob7

September 24, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-09-24 14:33:232021-01-31 19:49:30Arbeitslosengeld
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Altersrente

Deutschland verfügt über einen hoch entwickelten Sozialstaat. Das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz unveränderbar festgeschrieben. Sozialstaatlichkeit ist damit Verpflichtung für die Politik. Der Staat soll die Existenzgrundlagen seiner Bürgerinnen und Bürger sichern (soziale Sicherung) und für den Ausgleich zwischen den sozial Schwachen und den sozial Starken sorgen (soziale Gerechtigkeit). Mit der Absicherung des Alters und der wichtigsten Lebensrisiken – wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit – wird das Gebot der Sozialstaatlichkeit umgesetzt.

Wesentliche Elemente des Sozialstaats sind die gesetzlichen Sozialversicherungen. Darunter ist die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) das größte soziale Sicherungssystem in der Bundesrepublik. In ihrer heutigen Ausprägung ist sie in vielen Reformschritten aus dem unter Reichskanzler Otto von Bismarck 1889 verabschiedeten Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung hervorgegangen. In ihrer langen Geschichte haben sich die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung von einem bloßen Zuschuss zum allgemeinen Lebensbedarf zur maßgeblichen Grundlage für ein finanziell gesichertes Alter entwickelt.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist das größte soziale Sicherungssystem in der Bundesrepublik und grundsätzlich als Pflichtversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angelegt. Außerdem sind bestimmte Gruppen von Selbständigen und andere Personengruppen pflichtversichert. Den meisten nicht versicherungspflichtigen Personen bietet die gesetzliche Rentenversicherung die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung oder für nicht versicherungspflichtige Selbstständige die Versicherungspflicht auf Antrag.

Quelle: https://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Gesetzliche-Rentenversicherung/gesetzliche-rentenversicherung-art.html

  • Anspruch auf die Regelaltersrente haben Versicherte, die die Regelaltersgrenze (65 bis 67 Jahre) erreicht und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.
  • Beschäftigte, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch wenige Stunden am Tag arbeiten können, haben die Möglichkeit, eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu beantragen.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung bietet nicht nur den Versicherten Schutz im Alter oder bei verminderter Erwerbsfähigkeit, sie hat auch die Aufgabe, deren Hinterbliebenen im Falle des Todes Ersatz für den fehlenden Unterhalt in Form von Hinterbliebenenrenten zu leisten.
  • Wenn die Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen gefährdet oder bereits beeinträchtigt ist, können Versicherte von ihrem zuständigen Rentenversicherungs-träger Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation

Quelle: https://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Gesetzliche-Rentenversicherung/Leistungen/leistungen.html

Weitere Information

  • Deutsche Sozialversicherung, Europavertretung:
    https://dsv-europa.de/de/news.html
  • Deutsche Rentenversicherung:
    https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/home_node.html
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Ratgeber zur Rente:
    https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a815-ratgeber-zur-rente-258.pdf?__blob=publicationFile&v=6

 

September 24, 2020/von FMD
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Wohlfahrt

Deutschland hat ein gut ausgebautes System der sozialen Sicherung. Wenn Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig arbeiten, sind Sie in der Regel Mitglied in diesen fünf gesetzlichen Versicherungen:

  • Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt die Kosten für Arztbesuche sowie für viele Arzneimittel und Therapiemaßnahmen.
  • Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet eine Grundsicherung für den Fall, dass Sie aufgrund von Krankheit dauerhaft auf Pflege angewiesen sind. Meistens betrifft das Menschen im hohen Alter.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – nachdem sie in Ruhestand gegangen sind – eine Rente. Die Höhe der Rente bemisst sich grob gesagt vor allem nach dem Einkommen und der Anzahl von Jahren, die man in Deutschland arbeitet.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung trägt die Kosten für die medizinische Behandlung und die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheiten.
  • Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung stattet Arbeitslose für eine bestimmte Zeit mit einem Einkommen aus, wenn sie in der Regel in den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr lang versichert waren und wieder Arbeit suchen. Zudem unterstützt die Bundesagentur für Arbeit (BA) jeden, der eine Arbeit sucht, durch Beratungs- und Vermittlungsangebote.
  • Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie Sonderkonditionen bei den Sozialversicherungen: Sie zahlen nur etwa die Hälfte. Die andere Hälfte wird von Ihrem Arbeitgeber bezahlt.
  • Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bekommen Sie einen Sozialversicherungsausweis mit einer Sozialversicherungsnummer zugeschickt. Die Nummer teilen Sie bitte Ihrem Arbeitgeber mit. Bewahren Sie den Sozialversicherungsausweis gut auf, da Sie die Nummer immer wieder brauchen werden. Sollten Sie Ihren Sozialversicherungsausweis verlieren, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Ersatz anfordern.

Quelle: Make it in Germany – Deutsche Sozialversicherung

Weitere Informationen

Deutsche Sozialversicherung – Europavertretung

Deutsche Rentenversicherung

September 24, 2020/von FMD
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