fbpx
  • Twitter
  • Facebook
  • Projekt
  • Zielsetzung des Portals
  • Partnerkonsortium
  • Werte
  • Rechte und Pflichten von Unionsbürgern
  • Deutsch
    • Italiano
    • English
    • Deutsch
    • Hrvatski
Key for Mobility
  • Start
  • Aufenthalt
    • Familienzusammenführung
  • Arbeiten
    • Abhängige Beschäftigung
    • Existenzgründung und Unternehmertum
    • Forschung
    • Berufsausbildung und Praktikum
    • Steuern
  • Wohlfahrt
    • Altersrente
    • Arbeitslosengeld
    • Kindergeld
    • Gesundheit
    • Unfallversicherung
    • Wohnen
  • Bildung
    • Anerkennung von Abschlüssen
    • Sprachkurs
    • Schulbildung
    • Universität und Hochschule
  • Antidiskriminierung
  • Europäische Dienstleistungen
    • Aufenthalt in Europa
    • Arbeiten in Europa
    • Wohlfahrt in Europa
    • Bildung in Europa
    • Antidiskriminierung in Europa
  • Wählen Sie ein Land aus
    • Croatia
    • France
    • Germany
    • Italy
    • Portugal
    • Romania
  • DeutschDeutsch
    • ItalianoItaliano
    • EnglishEnglish
    • DeutschDeutsch
    • HrvatskiHrvatski
  • Suche
  • Menü Menü
FMD
Croatia-de

Forschung

Forschung und Innovation tragen direkt zu unserem Wohlstand und Wohlbefinden einzelner Menschen und der Gesellschaft im Allgemeinen bei. Der Vertrag von Lissabon stärkt die Maßnahmen der Europäischen Union (EU) in diesem Forschungsbereich mit dem Ziel, einen Europäischen Forschungsraum zu schaffen.

Um die Republik Kroatien so bald wie möglich in den Europäischen Hochschulraum (EHR) und den Europäischen Forschungs- und Innovationsraum (ERIA) zu integrieren, hat das Ministerium die Aufgabe, Voraussetzungen für den freien Verkehr von Studenten, Professoren, Wissenschaftlern und Forschern im Bereich Hochschulbildung und Wissenschaft zu schaffen, was auch im Geiste der europäischen Politik zur Schaffung eines gemeinsamen Bildungs- und Wissenschaftsraums ist.

Eine klare Verordnung legt fest, dass die Beschäftigung ausschließlich auf der Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung erfolgen darf, die im Amtsblatt der Republik Kroatien (Amtsblatt), auf der offiziellen Website der wissenschaftlichen Forschungsorganisation sowie auf der offiziellen Website des EURAXESS-Stellenportals veröffentlicht wird. Die meisten kroatischen wissenschaftlichen Organisationen sind Unterzeichner der Europäischen Charta für Forscher und akzeptieren den Beschäftigungskodex für Forscher als Schlüsseldokument für die internationale Sichtbarkeit und Transparenz der Beschäftigung. Seit 2013 führt das Ministerium das neue internationale Mobilitätsprogramm für erfahrene Forscher in Kroatien (NEWFELPRO 2013-2017) durch, das aus Mitteln des Marie-Curie-Programms FP7-PEOPLE-2011-COFUND mitfinanziert wird. Ziel von NEWFELPRO ist es, die langfristige Präsenz qualifizierter Forscher zu erhöhen, indem ihnen neue Möglichkeiten geboten werden, relevante internationale Erfahrungen zu sammeln und so zur Weiterentwicklung internationaler wissenschaftlicher Netzwerke beizutragen. Neben dem Ministerium führt die kroatische Wissenschaftsstiftung mehrere Programme zur Steigerung der Mobilität durch: das Programm „Establishment Research Projects“ zur Einrichtung unabhängiger Karrieren für junge Wissenschaftler und das Programm „Connectivity Program Unity through Knowledge Fund“ zur Förderung der kurzfristigen Mobilität von Forschern mit Schwerpunkt auf jungen Wissenschaftlern, die im Ausland an exzellenten Forschungen teilnehmen und neue Fähigkeiten zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in Kroatien erworben haben.

 

Bei der Ankunft in der Republik Kroatien muss sich ein EWR-Bürger an eine Forschungseinrichtung wenden und sich nach offenen Wettbewerben, Beschäftigungsmöglichkeiten und Kooperationen im Bereich Wissenschaft und Forschung erkundigen. Ebenso kann er das zuständige Ministerium sowie die zuständigen Behörden und Einrichtungen sowie das ERUAXESS-Netzwerk kontaktieren.

 

Mehr Informationen:

https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/research_innovation.html?root_default=SUM_1_CODED=27

https://www.euraxess.hr/croatia/research-croatia

 

Behörde

Ministerium für Wissenschaft und Bildung
Donje Svetice 38; Zagreb 10000
Tel: +385 1 4594 542
+385 1 4594 209
E-mail:
znanost@mzo.hr

Arbeitszeiten: 9 bis 16 Uhr, von Montag bis Freitag

Das Ministerium für Wissenschaft und Bildung unterstützt die allgemeine Entwicklung der Republik Kroatien, indem es die Bedingungen für Folgendes sicherstellt:
 –  für Erziehung und Bildung sowie für die Bildung kompetenter, unternehmerischer und verantwortungsbewusster Personen mit einem integrativen, qualitativ hochwertigen und zugänglichen System des lebenslangen Lernens.
– 
für eine qualitativ hochwertige Berufsbildung, die auf aktuelle und zukünftige Arbeitsmarktbedürfnisse eingeht
–  für die Entwicklung von Wissenschaft auf der Grundlage von Exzellenz und internationaler Kompetenz

 

Info:   MZO

September 25, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-09-25 11:20:012021-02-09 09:47:55Forschung
FMD
Croatia-de

Selbständige und Unternehmen

Jeder EWR-Bürger hat das Recht:

  •  in einem EU-Land, Island, Norwegen oder Liechtenstein ein eigenes Unternehmen zu gründen (auch als selbständiger Unternehmer)
  • eine Tochtergesellschaft / Niederlassung eines bestehenden EU-Unternehmens, das bereits in einem der EU-Länder registriert is, zu gründen..

 

Die Gründung eines Unternehmens wird durch das Handelsgesellschaftsgesetz geregelt, das kontinuierlich an die Standards der Europäischen Union angepasst wird. Das Handelsgesellschaftsgesetz sieht die Möglichkeit vor, folgende Arten von Handelsgesellschaften zu gründen:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Aktiengesellschaft
  • öffentliche Handelsgesellschaft
  • Kommanditgesellschaft
  • wirtschaftliche Interessenvereinigung

Eigene Arbeit kann als selbständige Tätigkeit (Gewerbe, Freiberuf, Land- und Forstwirtschaftstätigkeit) oder als Handelsgesellschaft registriert werden.

Ein Gewerbe kann freies, gebundenes oder privilegiertes sein. Um ein gebundenes Gewerbe zu gründen, müssen Sie über die entsprechende Ausbildung oder Masterprüfung verfügen oder eine Person beschäftigen, die über die erforderliche Ausbildung oder Prüfung verfügt. Zu den freiberuflichen Berufen zählen Angehörige der Gesundheitsberufe, Tierärzte, Anwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure, Architekten, Steuerberater, Insolvenzverwalter, Dolmetscher, Übersetzer, Tourismusarbeiter, Wissenschaftler, Schriftsteller, Erfinder, Journalisten, Künstler, Sportler und dergleichen.

Selbständige Tätigkeiten unterliegen der Einkommensteuer, und diejenigen mit einem Jahreseinkommen von mehr als 300.000,00 HRK müssen auf das Mehrwertsteuersystem umsteigen.

Für die Gründung einer Handelsgesellschaft sind Fachqualifikation oder Sonderprüfungen keine Voraussetzung, und alle Handelsgesellschaften unterliegen einer Einkommensteuer in Höhe von 12% bzw. 18%, abhängig von den in der Steuerperiode erzielten Einnahmen.

Inländische und ausländische Handelsgesellschaften funktionieren unter den gleichen Bedingungen, und ein ausländischer Investor kann unter den gleichen Bedingungen wie ein inländischer Investor eine Gesellschaft gründen oder sich daran beteiligen und die gleichen Rechte und / oder Pflichten wie ein inländischer Investor erwerben.

 

Geschäftsgründungsverfahren:

 

1. Firmenname

Zuerst soll man einen Namen für die Gesellschaft auswählen. Mittels HITRO.HR kann überprüft werden, ob es auf der Seite des Gerichtsregisters bereits eine Gesellschaft mit demselben oder einem ähnlichen Namen gibt. Daher ist es empfehlenswert, zusätzlich zum gewählten Firmennamen alternative Namen bereitzuhalten. Bei der Auswahl des Firmennamens kann das Portal sudreg.pravosudje.hr. nützlich sein.

 

2. Notar

Der Antrag auf Eintragung in das Gerichtsregister (Formular Po) und einige seine Beilagen müssen von einem Notar beglaubigt werden. Beim Notar soll man einen Personalausweis oder Reisepass (obligatorisch für ausländische Staatsbürger) mit sich haben. Die Anwesenheit aller Gründer und anderer Personen, deren Unterschriften beglaubigt werden müssen, ist obligatorisch.

Nach der vorgenommenen Überprüfung leitet der Notar die Unterlagen elektronisch an das Büro HITRO.HR weiter (siehe Service E-Tvrtka).

 

3. Vorlage der Unterlagen und Zahlung der Gebühren

Reichen Sie den Antrag auf Eintragung in das Gerichtsregister mit allen erforderlichen, notariell beglaubigten Beilagen, im Büro HITRO.HR ein. Zahlungsscheine für die Zahlung der Gründungskaution und Gerichtsgebühren erhalten Sie im HITRO.HR-Büro.

Nachdem die Zahlungen geleistet werden, wird HITRO.HR Ihren Fall abschließen und ihn elektronisch (e-Company) an das zuständige Handelsgericht weiterleiten oder Papierdokumente einreichen, wenn die Bedingungen für die elektronische Einreichung nicht erfüllt sind. Wenn die elektronisch übermittelten Unterlagen korrekt und vollständig sind, registriert das Handelsgericht die Gesellschaft innerhalb von 24 Stunden im Gerichtsregister und übermittelt dem HITRO.HR-Büro elektronisch den Bescheid über die Gründung und die Bestätigung über die OIB (PIN-Nummer) der neu gegründeten Gesellschaft. Sollten die Unterlagen jedoch beim Handelsgericht in Papierform eingereicht werden, beträgt die Frist für die Eintragung der Gesellschaft in das Gerichtsregister 5 Tage, und der Bescheid über die Gründung der Gesellschaft und die Bestätigung über die OIB – Nummer wird vom Büro HITRO.HR beim Handelsgericht in Papierform abgeholt. .

Im HITRO.HR-Büro erhalten Sie und füllen Sie das RPS-Formular aus, das erforderlich ist, um die Benachrichtigung über die Klassifizierung von Unternehmen gemäß der nationalen Klassifizierung der Aktivitäten des Zentralamts für Statistik (Zuweisung der Registrierungsnummer und des Codes der Hauptaktivität) zu erhalten.

HITRO.HR wird innerhalb eines Arbeitstages automatisch die elektronische Benachrichtigung des Zentralamts für Statistik vornehmen, sobald der Gründungsbeschluss übernommen wurde.

 

4. Dokumentationsübernahme und Kontoeröffnung

Den Beschluss über die Eintragung in das Gerichtsregister und die Mitteilung über Einstufung eines Geschäftssubjekts gemäß der nationalen Klassifikation der Tätigkeiten mit der eingetragenen Firmenbuchnummer können Sie dann am HITRO.HR-Serviceschalter abholen. Die Kontoeröffnung kann am HITRO.HR-Serviceschalter beantragt werden (bei den Banken, für die die FINA (Finanzagentur) Kontoeröffnungsvorgänge durchführt oder bei der Durchführung dieser Vorgänge vermittelt). Die Gesellschaft, der Eigentümer der Gesellschaft und die Mitarbeiter der Gesellschaft müssen bei der Rentenversicherung (HZMO – e-Mirovinsko) angemeldet werden. Neben der Anmeldung der Gesellschaft bei der Rentenversicherung ist auch eine Anmeldung bei der Krankenversicherung (HZZO – e-Zdravstveno) erforderlich. Die Gesellschaft muss auch beim zuständigen Finanzamt registriert werden.

 

Unterlagen für  eine GmbH (d.o.o.):

https://www.hitro.hr/documents/116752/172503/HUB3_2015_troskovi+sudske+pristojbe_za+doo.pdf/55f73329-0230-c792-2901-f1370ba080bd

https://www.hitro.hr/documents/116752/172503/HUB3_2014_uplata+osnivackog+pologa+za+doo.pdf/c27bf0a2-3ede-8951-4344-9f059d0f9386

Unterlagen für  eine einfache GmbH (j.d.o.):

https://www.hitro.hr/documents/116752/172503/HUB3_2015_troskovi+sudske+pristojbe_za+Jdoo.pdf/631f71d3-52e1-3eb1-7cc7-edf4a47fe3f9

https://www.hitro.hr/documents/116752/172503/HUB3_2014_uplata+osnivackog+pologa+za+Jdoo+.pdf/856adbed-c66e-a88e-a778-077e4a8f341b

 

Mehr Informationen

https://www.hitro.hr/kako-otvoriti-d.o.o.-j.d.o.o.

https://gospodarstvo.gov.hr/radno/osnivanje-poduzeca/172

https://portor.gov.hr/index.php/kako-registrirati-obrt/?lang=en

http://www.een.hr/en/een-croatia

 

Behörde

Stadt Zagreb, Stadtamt für Wirtschaft, Energie und Umweltschutz,
Sektor für Wirtschaft, Unternehmertum, Tourismus und Investitionen
Trg Stjepana Radića 1 ; Zagreb 10000
Tel: +385 1 610 0278

E-mail:
vinka.karic@zagreb.hr

Arbeitszeiten: 7:30 bis 15:30 Uhr, von Montag bis Freitag

Info:
Grad Zagreb

https://portor.gov.hr/index.php/obrasci/?lang=en

http://mtu.mingo.hr/frontend/web/index.php?r=site%2Findex

September 25, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-09-25 11:19:082021-02-16 15:27:19Selbständige und Unternehmen
FMD
Croatia-de

Abhängig Beschäftigte / Angestellte

EEin EWR-Bürger hat die gleichen Rechte wie ein kroatischer Staatsbürger bei dem Wettbewerb, für den er sich bewirbt, wenn er die Wettbewerbskriterien für einen bestimmten Arbeitsplatz erfüllt. Die Republik Kroatien hat die Rechte von EWR-Bürgern mit kroatischen Staatsbürgern gleichgesetzt.

 

Nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit hat Kroatien für alle EU-Länder, die den kroatischen Arbeitnehmern Beschränkungen und Übergangsfristen auferlegt haben, vorübergehende Beschränkungen der Freizügigkeit von Arbeitnehmern eingeführt. Momentan gelten Gegenseitigkeitsmaßnahmen nur für österreichische Staatsbürger. Jene österreichische Staatsbürger, für die die Verordnung gilt, können ihren Beschäftigungsstatus in Kroatien auf der Grundlage einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis regeln, die außerhalb des Jahreskontingents ausgestellt wurde, und wenn sie bis zu 90, 60 oder 30 Tage im Jahr anhand der Bescheinigung über die Registrierung der Arbeit arbeiten möchten, (siehe Bedingungen für die Ausstellung der Bescheinigung über die Registrierung der Arbeit).

In der Republik Kroatien wird die Beschäftigung durch einen Arbeitsvertrag gegründet. Die Beschäftigung kann auf befristete oder unbefristete Zeit, Voll- oder Teilzeit gegründet werden.

Der Arbeitsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden, und wenn der Arbeitgeber nicht anbietet, den Arbeitsvertrag zu unterzeichnen, ist er verpflichtet, vor Arbeitsbeginn eine Bescheinigung über den abgeschlossenen Arbeitsvertrag auszustellen.

Wenn der Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn keinen schriftlichen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer abschließt oder ihm keine schriftliche Bestätigung des abgeschlossenen Arbeitsvertrags ausstellt, wird davon ausgegangen, dass er einen Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit mit dem Arbeitnehmer abgeschlossen hat.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer innerhalb von acht Tagen nach Ablauf der Frist für die Beantragung der Pflichtversicherung gemäß einer besonderen Regelung eine Kopie der Anmeldung  zur obligatorische Renten- und Krankenversicherung vorzulegen.

 

Ausländische Staatsbürger in der Republik Kroatien können sich einen Job suchen:

  •  über das kroatische Arbeitsamt (CHZZ – mit Hilfe von Arbeitsberatern oder über das Webportal  “Burza rada”),
  • mittels Arbeitsagenturen,
  • im Internet und in Anzeigen, die in der öffentlichen Presse veröffentlicht werden.

Bei der Registrierung beim Arbeitsamt wird einem Arbeitslosen ein Arbeitsberater zugewiesen, der bei der Ermittlung des Arbeitspotenzials, bei Aktivitäten zur Verbesserung seiner Beschäftigungsfähigkeit, bei der Ermittlung von Berufen, in denen er die größten Beschäftigungschancen hat, und bei der Bereitstellung von Informationen über den Arbeitsmarkt hilft sowie Rechtsberatung oder Unterstützung bei der Auswahl von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen, der Erstellung von Lebensläufen usw. leistet.

Die Arbeitsvermittlungsagenturen bieten Arbeitsvermittlungsdienste an. Das Einstellungsverfahren basiert auf der Erstellung eines Lebenslaufs und einer Bewerbung für eine Stelle auf der Grundlage eines Wettbewerbs, wobei alle erforderlichen Anhänge eingereicht werden, die vom selben Wettbewerb vorgeschrieben werden. Das Verfahren zur Auswahl und Benachrichtigung der Kandidaten über die Ergebnisse ist im Wettbewerb selbst sowie in den Fristen festgelegt, innerhalb derer sie abgeschlossen sein müssen. Die Gesetze legen fest, welche Verpflichtung der Arbeitgeber hat, nachdem er über die Beschäftigung einer für den Wettbewerb beworbenen Person entschieden hat und worüber er diese Person informieren muss

Die Arbeitgeber im öffentlichen Sektor verlangen einen Lebenslauf sowie Nachweis über erworbenen Qualifikationen und Fähigkeiten (Zertifikate, Diplome), die Strafregisterbescheinigung, den Nachweis über Staatsbürgerschaft und Wohnsitz, nach Bedarf auch andere Unterlagen.

Private Arbeitgeber verlangen in der Regel eine Bewerbung per E-Mail an, die einen Lebenslauf und manchmal auch Dokumente wie Diplome, Zeugnisse über die abgelegte Fachprüfung und andere Unterlagen, je nach den Besonderheiten jeweiliger Arbeitsstelle. Manchmal ist eine Online-Bewerbung auf der Website des Arbeitgebers erforderlich, und andere Registrierungsmethoden werden nicht berücksichtigt, während für einige Arbeitgeber, in der Regel kleinere, eine telefonische Bewerbung ausreicht.

Offene Bewerbungen werden bei Arbeitgebern in der Regel gut angenommen. Da wir hier nicht wissen, welche Form der Bewerbung für den Arbeitgeber am akzeptabelsten ist, ist es empfehlenswert, einen Nachweis über Qualifikationen und Fähigkeiten sowie Empfehlungen oder Kontakte von Personen beizufügen, die gegebenenfalls Empfehlungen abgeben können.

Die Bewerbung sollte an den Arbeitgeber angepasst werden, den wir ansprechen, und der Lebenslauf sollte die Kenntnisse oder Erfahrungen hervorheben, die an dem Arbeitsplatz, für den wir uns bewerben, anwendbar sind. Außerdem ist es im Allgemeinen nicht akzeptabel, Arbeitgeber auf eine andere als im Angebot vorgeschriebene Weise zu kontaktieren (telefonisch anstelle von E-Mail, E-Mail anstelle von regulärer Post usw.).

Vor dem Gespräch mit dem Arbeitgeber sollte man sich detaillierter über die Aktivitäten des Arbeitgebers, die Struktur der Arbeitnehmer, die Kleiderordnung und andere Dinge informieren, mit denen man beim Vorstellungsgespräch den besten Eindruck hinterlassen könnte. Desinteresse, Verzögerung und Unordnung werden einen sicherlich von weiteren Verfahren ausschließen.

Während des Auswahlverfahrens für einen Job (Vorstellungsgespräch, Prüfung, Umfrage usw.) und des Abschlusses eines Arbeitsvertrags darf der Arbeitgeber von dem Arbeitnehmer keine Informationen verlangen, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen (Familienstand, Schwangerschaft, Religion oder Nationalität …)..

 

Mehr Informationen:

https://gov.hr/moja-uprava/pravna-drzava-i-sigurnost/strani-drzavljani-u-rh/rad-stranaca/1724

https://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=hr&catId=457

https://ec.europa.eu/growth/single-market/services/free-movement-professionals/qualifications-recognition_en

https://migracije.hr/eea-nationals/?lang=en#

https://migracije.hr/wp-content/uploads/2019/03/Kontaktne-to%C4%8Dke-direktive-2014-54-EU.pdf

Behörde

Kroatisches Arbeitsamt
Ulica kralja Zvonimira 15; Zagreb 10000
Tel: +385 1 4699-999

E-mail:  HZZ.Zagreb@hzz.hr

Arbeitszeiten: 7:30 bis 15:30 Uhr, von Montag bis Freitag

Das kroatische Arbeitsamt ist die führende Institution auf dem kroatischen Arbeitsmarkt, insbesondere was die Kombinierung von Angebot und Nachfrage mit dem Ziel der Vollbeschäftigung betrifft, die durch wirksame Vermittlung durch die Entwicklung hochwertiger Dienstleistungen nach Kundenbedürfnissen, die Entwicklung eigener Kenntnisse, Fähigkeiten und die Förderung von Partnerschaften mit Marktakteuren erreicht wird.
Die Institution hat Niederlassungen in allen größeren Städten der Republik Kroatien und die Direktion befindet sich in Zagreb. Die Jobs innerhalb der Institution und jeder Zweigstelle sind in Dienststellen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Aufzeichnungen über Arbeitslose und aktive Arbeitssuche und -ausbildung unterteilt.

Info: Kroatisches Arbeitsamt

September 25, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-09-25 11:18:102021-02-16 15:24:42Abhängig Beschäftigte / Angestellte
FMD
Croatia-de

Beschäftigung

Ein Staatsbürger eines EWR-Mitgliedstaats und seine Familienangehörigen können in der Republik Kroatien bis zu drei Monate ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, bzw. ohne Bescheinigung über die Registrierung der Arbeit arbeiten und Dienstleistungen erbringen und müssen nach drei Monaten eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis haben, worüber eine Bescheinigung unverzüglich ausgestellt wird.

Ein entsandter Arbeitnehmer (EWR-Bürger) ist ein Arbeitnehmer, der von einem ausländischen Arbeitgeber (natürliche oder juristische Person mit Sitz im EWR) für einen bestimmten Zeitraum zur Zeitarbeit oder Gelegenheitsarbeit zur Arbeit in die Republik Kroatien gesendet wird. Der Arbeitnehmer führt Arbeiten auf der Grundlage eines Vertrags zwischen dem Dienstleistungsnutzer und einem ausländischen Arbeitgeber aus, oder der Arbeitgeber weist ihn als Agentur für vorübergehende Beschäftigung einem Nutzer in der Republik Kroatien zu oder verweist ihn an seine Niederlassung / Gesellschaft in der Republik Kroatien. Entsandte Arbeitnehmer können in der Republik Kroatien auf der Grundlage eines von ihrem Heimatland ausgestellten A1-Zertifikats ohne Bescheinigung über die Registrierung der Arbeit oder ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bis zu 90 Tage arbeiten. Wenn sie länger als 90 Tage arbeiten möchten, wird einem EWR-Bürger die Bescheinigung über angemeldete vorübergehende Aufenthalt zum Zweck der Arbeit ausgestellt

 

Die Anerkennung der durch die Richtlinie 2005/36 / EG festgelegten beruflichen Qualifikationen ermöglicht den freien Verkehr von Fachleuten wie Ärzten oder Architekten innerhalb der EU. Einige Berufe wie Seeleute oder Fluglotsen fallen (grundsätzlich) nicht unter die Anerkennungsverfahren der Richtlinie 2005/36 / EG und unterliegen besonderen Gesetzen. Sondergesetze gibt es auch für Juristen.

EU-Binnenmarkt-regulierte Berufsdatenbank


Behörde

Kroatisches Arbeitsamt
Ulica kralja Zvonimira 15; Zagreb 10000
Tel: +385 1 4699-999

E-mail:  HZZ.Zagreb@hzz.hr

Arbeitszeiten: 7:30 bis 15:30 Uhr, von Montag bis Freitag

 

Das kroatische Arbeitsamt ist die führende Institution auf dem kroatischen Arbeitsmarkt, insbesondere was die Kombinierung von Angebot und Nachfrage mit dem Ziel der Vollbeschäftigung betrifft, die durch wirksame Vermittlung durch die Entwicklung hochwertiger Dienstleistungen nach Kundenbedürfnissen, die Entwicklung eigener Kenntnisse, Fähigkeiten und die Förderung von Partnerschaften mit Marktakteuren erreicht wird.
Die Institution hat Niederlassungen in allen größeren Städten der Republik Kroatien und die Direktion befindet sich in Zagreb. Die Jobs innerhalb der Institution und jeder Zweigstelle sind in Dienststellen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Aufzeichnungen über Arbeitslose und aktive Arbeitssuche und -ausbildung unterteilt.

Info: Kroatisches Arbeitsamt

 

September 25, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-09-25 11:17:102021-02-03 11:27:06Beschäftigung
FMD
Croatia-de

Familie

Vorübergehender Aufenthalt für Familienmitglieder

Ein Familienmitglied eines Staatsbürgers eines EWR-Mitgliedstaats, der die Staatsbürgerschaft eines EWR-Mitgliedstaats besitzt, die Staatsbürgerschaft eines EWR-Mitgliedstaats besitzt und länger als drei Monate bleiben möchte, ist verpflichtet, die Polizeiverwaltung spätestens acht Tage nach Ablauf von drei Monaten zu benachrichtigen. das heißt, der Polizeistation einen vorübergehenden Aufenthalt entsprechend dem Wohnort zum Zweck der Familienzusammenführung zu melden.

https://mup.gov.hr/UserDocsImages//dokumenti/stranci/2013//obrazac_2b.pdf;

Dem Formular Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt für EWR-Bürger soll folgendes beigelegt werden:

  • eine Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisedokuments, das von einer Amtsperson nach Prüfung des Originals beglaubigt wird
  • ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass er / sie ein Familienmitglied ist:
  • zum Nachweis der Ehe – Heiratsurkunde, nicht älter als sechs Monate
  • eine Geburtsurkunde, die nicht älter als sechs Monate ist, oder eine Bescheinigung über den freien Familienstand, wenn der Familienstand in der Geburtsurkunde nicht ersichtlich ist, oder ein Auszug aus dem Register für außereheliche Gemeinschaften, wenn er in dem Land geführt wird, in dem die Gemeinschaft registriert ist. Umstände, die darauf hinweisen, dass es sich um eine außereheliche Gemeinschaft handelt, sind: Erklärung der außerehelichen Partner über das Zusammenleben, das Zusammenleben in den letzten drei Jahren vor der Antragsstellung, Zeugenaussagen über das Bestehen und die Dauer der außerehelichen Gemeinschaft und andere Beweise für das Bestehen und die Dauer der außerehelichen Gemeinschaft. Wenn ein gemeinsames Kind in einer außerehelichen Gemeinschaft geboren wurde, ist eine Geburtsurkunde für das Kind und die außerehelichen Partner, die nicht älter als sechs Monate sind, oder eine Bescheinigung über den freien Familienstand beizufügen, wenn der Familienstand in der Geburtsurkunde nicht ersichtlich ist
  • zum Nachweis der Eltern-Kind-Beziehung – Geburtsurkunde oder Beschluss der zuständigen Behörde bei der Adoption
  • entsprechende Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass eine Familienzusammenführung erforderlich ist. Aufgrund seiner materiellen und sozialen Situation in dem Land, aus dem er Grundbedürfnisse befriedigt, ist er von einem Staatsbürger eines EWR-Mitgliedstaats abhängig oder Mitglied seines Haushalts oder aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen Betreuung eines Staatsbürgers eines EWR-Mitgliedstaats, wenn er ein Familienmitglied im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes über die Staatsbürger der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und deren Familienangehörige ist (Krankenakten, Nachweis über Unterhalt oder Vormundschaft usw.).

Antrag auf Daueraufenthalt für einen Bürger eines EWR-Mitgliedstaats und ein Familienmitglied.

https://mup.gov.hr/UserDocsImages//dokumenti/stranci/2013//obrazac_3b.pdf;

Behörde

Polizeidirektion Zagreb
Petrinjska ulica 30; Zagreb 10000
Tel: +385 1 5463 111
+385 1 4563 609
E-mail:
zagrebacka@policija.hr
zg.sidup@mup.hr

Arbeitszeiten: 7 bis 14 Uhr, von Montag bis Freitag

Das Innenministerium (abgekürzt MUP) ist eine staatliche Verwaltungsbehörde in der Republik Kroatien, deren Hauptaufgabe darin besteht, die Verfassungsordnung der Republik Kroatien zu schützen, das Leben ihrer Bürger zu schützen und ihr Eigentum zu schützen. Die Tätigkeit des Ministeriums wird vom Innenminister geleitet.
Das Innenministerium führt Aufgaben durch Polizeiverwaltungen oder Polizeistationen auf dem Territorium Kroatiens aus, die sich auch auf die Ausstellung von Personalausweisen, die Registrierung des Wohnsitzes und den Aufenthalt der Bürger beziehen.

Info: MUP

Polizeidirektion Zagreb 

September 25, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-09-25 11:15:592021-02-03 11:19:26Familie
FMD
Croatia-de

Wohnen

Bürger der Europäischen Union und Norwegens, Islands und Liechtensteins, die zusammen den Europäischen Wirtschaftsraum EWR bilden, sowie Bürger der Schweizerischen Eidgenossenschaft können sich kurzfristig, vorübergehend oder dauerhaft in Kroatien aufhalten. Auf Wunsch können Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten und Familienangehörige, die Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten sind, auch einen Aufenthaltsausweis erhalten.

 

Kurzer Aufenthalt

Ein Staatsbürger eines EWR-Mitgliedstaats hat das Recht, sich ab dem Tag der Einreise bis zu drei Monate in der Republik Kroatien aufzuhalten, wenn er über ein gültiges Reisedokument oder einen gültigen Personalausweis verfügt. In diesem Fall besteht keine Verpflichtung zur Registrierung des Wohnsitzes.
Ein Personalausweis oder Reisepass reicht aus, damit sich Staatsangehörige eines Mitgliedstaats registrieren können. Das Bewerbungsverfahren ist in der Regel kostenlos. Wenn Sie in einem Hotel übernachten, reicht es normalerweise aus, ein spezielles Formular auszufüllen, und das Hotel kümmert sich um den Rest.

Vorübergehender Aufenthalt

Ein Staatsbürger eines EWR-Mitgliedstaats hat das Recht, sich ab dem Datum der Einreise nach Kroatien länger als drei Monate in der Republik Kroatien aufzuhalten, wenn er kommt:

  • zum Zwecke der Arbeit als Arbeitnehmer, Selbständiger oder entsandter Arbeitnehmer
  • für andere Zwecke und verfügt über ausreichende Mittel verfügt, um sich und seine Familienangehörigen zu ernähren, um das Sozialsystem während seines Aufenthalts in Kroatien nicht zu belasten, und krankenversichert sind.
  • zum Zweck des Studiums oder der Berufsausbildung, weil er eine höhere Bildungsanstalt oder Berufsausbildungsanstalt besucht und über eine angemessene Krankenversicherung verfügt und durch eine Erklärung nachweist, dass er über ausreichende Mittel verfügt, um sich und seine Familienangehörigen zu ernähren, um das Sozialsystem während seines Aufenthalts in Kroatien nicht zu belasten
  • zum Zwecke der Familienzusammenführung, weil er ein Familienmitglied ist, das einem Staatsangehörigen eines EWR Mitgliedstaats beitritt und die oben genannten Bedingungen erfüllt.

Aufgrund der Absicht, länger als drei Monate in Kroatien zu bleiben, spätestens acht Tage nach Ablauf von drei Monaten Aufenthalt, ist es erforderlich, einen vorübergehenden Aufenthalt bei der zuständigen Polizeiverwaltung oder Polizeistation entsprechend dem Wohnort zu registrieren. Gegen einen Bürger eines EWR-Mitgliedstaats, der einen vorübergehenden Aufenthalt nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist meldet, wird eine Geldbuße in Höhe von 200,- HRK verhängt.

Dauerhafter Aufenthalt

Ein Staatsbürger eines EWR-Mitgliedstaats hat nach fünf Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts in der Republik Kroatien das Recht auf dauerhaften Aufenthalt.
In Ausnahmefällen hat ein Staatsangehöriger eines EWR-Mitgliedstaats auch fünf Jahre vor dem ununterbrochenen legalen Aufenthalt Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt. Ausnahmen sind in Artikel 28 des Gesetzes über die Bürger der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und deren Familienangehörige festgelegt.

 

Um Ihren Aufenthalt anzumelden, benötigen Sie:

ausgefülltes Antragsformular für den Aufenthalt von Bürgern der EWR-Mitgliedstaaten, Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisedokuments, das von einer Amtsperson nach Prüfung des Originals beglaubigt wird.

 

Vorübergehender Aufenthalt
https://mup.gov.hr/UserDocsImages//dokumenti/stranci/2013//obrazac_1b.pdf

Dauerhafter Aufenthalt
https://mup.gov.hr/UserDocsImages//dokumenti/stranci/2013//obrazac_3b.pdf

 

Zusätzliche Anhänge werden je nach Zweck des Aufenthalts beigefügt:

  • Für den Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt zum Zwecke der Arbeit ist eine Beschäftigungsbescheinigung oder der Nachweis beigzufügen, dass es sich um einen selbständigen oder entsandten Arbeitnehmer handelt.
  • Um einen vorübergehenden Aufenthalt zum Zweck des Studiums oder der Berufsausbildung zu beantragen, sind ein Nachweis über die Einschreibung in eine Hochschul- oder Berufsausbildungsanstalt, eine Erklärung über den Lebensunterhalt für Sie und Ihre Familienangehörigen sowie ein Nachweis über die Krankenversicherung beizufügen.
  • Für den Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt zu anderen Zwecken sind der Nachweis des Lebensunterhalts für sich und seine Familienangehörigen sowie der Nachweis der Krankenversicherung beizufügen.

Nach Eingang eines Antrags auf vorübergehenden Aufenthalt stellt die Polizeiverwaltung einem Staatsbürger eines EWR-Mitgliedstaats und einem Familienmitglied, das Staatsangehöriger eines EWR-Mitgliedstaats ist, eine Bescheinigung über die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis aus. Auf deren Antrag wird ein Aufenthaltsausweis ausgestellt.
Ein Bürger eines EWR-Mitgliedstaats mit dauerhaftem Aufenthalt erhält einen biometrischen Aufenthaltsausweis mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren.

Für die Registrierung des Wohnsitzes fallen keine Kosten an. Die Kosten für einen Aufenthaltsausweis betragen 79,50 HRK (ca. 11 EUR).

Behörde

Polizeidirektion Zagreb
Petrinjska ulica 30; Zagreb 10000
Tel: +385 1 5463 111
+385 1 4563 609
E-mail:
zagrebacka@policija.hr
zg.sidup@mup.hr

Arbeitszeiten: 7 bis 14 Uhr, von Montag bis Freitag

Das Innenministerium (abgekürzt MUP) ist eine staatliche Verwaltungsbehörde in der Republik Kroatien, deren Hauptaufgabe darin besteht, die Verfassungsordnung der Republik Kroatien zu schützen, das Leben ihrer Bürger zu schützen und ihr Eigentum zu schützen. Die Tätigkeit des Ministeriums wird vom Innenminister geleitet.
Das Innenministerium führt Aufgaben durch Polizeiverwaltungen oder Polizeistationen auf dem Territorium Kroatiens aus, die sich auch auf die Ausstellung von Personalausweisen, die Registrierung des Wohnsitzes und den Aufenthalt der Bürger beziehen.

Info: MUP

Polizeidirektion Zagreb 

 

September 25, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-09-25 11:14:192021-02-16 15:21:56Wohnen
Seite 4 von 41234
logo

The European Commission’s support for the production of this website does not constitute an endorsement of the contents, which reflect the views only of the authors, and the Commission cannot be held responsible for any use which may be made of the information contained therein.

rec-eu-funded-1 (1)
© Copyright - Key for Mobility | Privacy Policy
  • Twitter
  • Facebook
Nach oben scrollen
Survey SatisfactionLeave us your opinion

Before leaving the site we will be grateful for your opinion: Fill out the survay

Fill out the survey

No thanks, I’m not interested!

This is a notification that can be used for cookie consent or other important news. It also got a modal window now! Click "learn more" to see it!

OKLearn More

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

We also use different external services like Google Webfonts, Google Maps, and external Video providers. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Accept settingsHide notification only