Es gibt keine Vorschriften auf EU-Ebene, die die Besteuerung des Einkommens von EU-Bürgern regeln, die außerhalb ihres Heimatlandes leben, arbeiten oder Zeit verbringen. Der Staat, in dem Sie steuerlich ansässig sind, kann jedoch in der Regel Ihr gesamtes Welteinkommen besteuern, unabhängig davon, ob es sich um ein arbeitsbezogenes oder ein nicht verdientes Einkommen handelt. Dies umfasst Gehälter, Renten, Leistungen, Einnahmen aus Immobilien und anderen Quellen sowie Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Immobilien, die weltweit realisiert werden.
Das derzeitige Steuersystem der Republik Kroatien legt die staatlichen Steuern fest: Gewinnsteuer, Mehrwertsteuer, Sondersteuern und Verbrauchsteuern (Sondersteuer auf Kraftfahrzeuge, Kaffee und alkoholfreie Getränke, Prämien für Kfz-Haftpflichtversicherungen und Kaskoversicherungen, Besteuerungssystem für Alkohol, alkoholische Getränke, Tabakerzeugnisse, Energie und Elektrizität). Es gibt auch verschiedene Steuerarten für Landkreise, Städte oder Gemeinden, gemeinsame Steuern (Einkommenssteuer) und Steuern im Zusammenhang mit Glücksspielen.
Der allgemeine Mehrwertsteuersatz in Kroatien beträgt 25 %, während für bestimmte Produkte und Dienstleistungen niedrigere Sätze von 13 % und 5 % gelten.
Die Einkommensteuer wird je nach Höhe des Einkommens mit 24 % oder 36 % der Steuerbemessungsgrundlage gezahlt. Es gibt auch Beiträge für die Rentenversicherung (20 %), die Krankenversicherung (16,5 %) und die Zusatzsteuer von 0 bis 18 % (je nach Wohnort). Die Arbeitnehmer sind aus dem Staatshaushalt obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfälle versichert
Jeder Staat definiert anders den Wohnsitz. Aber:
- Eine Person gilt als Steueransässiger in dem Land, in dem sie mehr als sechs Monate im Jahr verbringt
- Eine Person bleibt in der Regel im Heimatland steueransässig, wenn sie weniger als sechs Monate im Jahr in einem anderen Mitgliedstaat verbringt.
Unabhängig von dem Mitgliedstaat, in dem Sie sich als steuerlich ansässig betrachten, sollten nach den EU-Vorschriften die steuerlichen Bedingungen für Sie dieselben sein wie für Staatsangehörige dieses Landes. Zum Beispiel, im Staat, in dem Sie steuerlich ansässig sind oder Ihr gesamtes oder den größten Teil Ihres Einkommens verdienen, sollten Sie Anspruch auf Folgendes haben:
- alle verfügbaren Familienleistungen und Steuerabzüge für Kinderbetreuungskosten, auch wenn diese in einem anderen Mitgliedstaat anfallen
- alle verfügbaren Steuerabzüge für Hypothekenzinsen, auch für eigene Immobilie in einem anderen Mitgliedstaat
- eine gemeinsame Steuerveranlagung mit Ihrem Ehepartner, falls in diesem Staat verfügbar
In einigen Fällen können zwei Staaten Sie als steuerlich ansässig betrachten und die beiden verlangen, dass Sie ihnen eine Steuer auf das gesamte Welteinkommen zahlen. Glücklicherweise gibt es in vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen, die normalerweise Regeln enthalten, anhand derer Sie bestimmen können, in welchem der beiden Staaten Sie als Steueransässiger gelten.
Wenn das Besteuerungsabkommen keine Lösung bietet oder Ihre Situation besonders komplex ist, wenden Sie sich an die zuständigen Steuerbehörden eines oder beider Staaten und bitten Sie diese, die Situation für Sie zu klären. In bestimmten Fällen, z. B. wenn Sie Leiharbeitnehmer im Ausland oder Arbeitssuchender im Ausland sind, können Sie als Steuerinländer und damit als Steuerpflichtiger in Ihrem Heimatmitgliedstaat angesehen werden, auch wenn Sie länger als sechs Monate im Ausland bleiben, aber Wohnsitz im Heimatland behalten und wenn Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zum Heimatland stärker sind
Um die Geschäftstätigkeit in der Republik Kroatien durchführen zu können, sind Sie je nach Umständen verpflichtet, bestimmte Steuern, Beiträge und andere Abgaben zu leisten. Nach der Registrierung des eingetragenen Sitzes (Geschäftsbetrieb) und vor Beginn der Geschäftstätigkeit des Unternehmens, dh 8 Tage nach Beginn des Geschäfts, sind Sie verpflichtet, Ihr Geschäftssubjekt dem Finanzamt zu melden. Sie sollen den Beschluss über die Eintragung in das Gerichts- oder Handelsregister sowie für das Unternehmen und die Bekanntmachung über die Einstufung gemäß der ausgestellten nationalen Klassifikation der Tätigkeiten vorlegen. Der OIB-Antrag, die Einkommensteuererklärung und die Einkommensteuererklärung sowie alle Zahlungsformulare werden beim örtlichen Finanzamt eingereicht. Es ist möglich, Steuerpflichten elektronisch über die e-Dienste des Finanzamts unter Verwendung fortgeschrittener elektronischer Signatur zu erfüllen. Firmen, bzw. Handelsgesellschaften als juristische Personen, sind zur Zahlung von Gewinnsteuer und Mehrwertsteuer verpflichtet. Die Schwelle für den Eintritt in das Mehrwertsteuersystem beträgt 300.000 HRK. Unternehmen, die Arbeitnehmer beschäftigen oder anderen natürlichen Personen eine Vergütung zahlen, sind verpflichtet, die vorgeschriebenen Steuern und Beiträge für die Pflichtversicherung für sie zu berechnen und zu zahlen. Handwerker, Freiberufler und Landwirte sind als natürliche Personen zur Zahlung von Einkommenssteuer und lokaler Zusatzsteuer verpflichtet. Es ist möglich, auf Einkommensteuer anstatt auf Einkommensteuer umzusteigen. Beiträge für die Pflichtversicherung, die Mehrwertsteuer (MwSt.) und andere Steuern werden ebenfalls gezahlt. Wenn Sie gewinnsteuer- oder einkommensteuerpflichtig sind und mit Bargeld arbeiten, sind Sie auch fiskalisierungspflichtig. Handelsgesellschaften können auch Pflichtige von Bezirks- und Kommunalsteuern, Grunderwerbsteuern sowie Sondersteuern und Verbrauchsteuern sein.
OIB für Ausländer
Die persönliche Identifikationsnummer (OIB) ist ein dauerhaftes und obligatorisches Zeichen jeder Person im Rechtssystem der Republik Kroatien.
Die OIB wird für Steuerzwecke als Steuernummer betrachtet.
Die OIB wird bestimmt und unter anderem ausländischen natürlichen und juristischen Personen zugewiesen, für die ein Grund zur Überwachung besteht.
Eine ausländische Person ist eine natürliche Person ohne kroatische Staatsbürgerschaft und eine juristische Person mit Sitz außerhalb der Republik Kroatien.
Es wird angenommen, dass es einen Grund gibt, eine ausländische Person zu überwachen, wenn:
- die ausländische Person in die offiziellen Aufzeichnungen der Aufenthaltserlaubnis für Ausländer im Innenministerium eingetragen wird – dann geht die ausländische natürliche Person zum Innenministerium, um den Wohnsitz zu registrieren und die OIB einzuholen
- wenn eine ausländische Person in einigen amtlichen Aufzeichnungen über Personen und Eigentum auf dem Gebiet Kroatiens eingetragen wird und wenn die ausländische Person gemäß einer besonderen Regelung Steuerzahler geworden ist. Die ausländische natürliche und juristische Person kommt dann zur zuständigen Zweigstelle des Finanzamts, um die OIB einzuholen.
Ein Grund für die Überwachung ist zum Beispiel:
- wenn eine ausländische Person gemäß einer Sonderregelung Steuerpflichtiger wird (Berechnung des sonstigen Einkommens, Berechnung der Quellensteuer usw.)
- wenn eine ausländische Person Steuerzahler wird, weil sie eine Immobilie erwirbt, auf die Steuern gezahlt werden, und in die amtlichen Aufzeichnungen eingetragen wird, in denen das Eigentum an dieser Immobilie geführt wird (Immobilien – Grunderwerbsteuer, Eintragung in das Grundbuch, Eintragung in das Register der Versorgungsgebührenzahler, Haussteuer für Urlaub, Autos – Steuer auf Straßenfahrzeuge, Eintragung in die Aufzeichnungen der Fahrzeughalter im Innenministerium usw.)
- wenn eine ausländische Person den Erwerb von Rechten und Pflichten in die amtlichen Aufzeichnungen einfügt, ohne Steuerzahler zu werden (Erwerb von Wertpapieren, Eröffnung von Bankkonten, Gründung eines Unternehmens usw.)
- wenn dies von einer ausländischen Person aufgrund von Verpflichtungen verlangt wird, die durch besondere Gesetze vorgeschrieben sind
Zur Einholung der OIB liegt die ausländische Person das Formular Antrag auf Erteilung von OIB, persönlich oder über einen Bevollmächtigten, an die vor Ort zuständige Zweigstelle des Finanzamts vor. Zusammen mit dem Antrag legt die Person gültige Dokumente vor, die die in dem Antrag angegebenen Daten bestätigen. Im Laufe des Jahres 2017 wird ein elektronisches Verfahren eingeführt.
Die lokal zuständige Zweigstelle des Finanzamts bezieht sich auf die Zweigstelle des Finanzamts nach dem Ort, an dem der Grund für die Überwachung der ausländischen Person entstanden ist, je nachdem, wo der Kauf getätigt wurde (von Immobilien, Auto, Wertpapieren usw.), ein Bankkonto eröffnet wurde, wo der Rentenanspruch für die Republik Kroatien gelöst wird und anderes. Wenn es nicht möglich ist, die örtlich zuständige Zweigstelle des Finanzamts zu bestimmen, kann sich eine ausländische Person an das Regionalbüro Zagreb, Avenija Dubrovnik 32, 10000 Zagreb, wenden.
Unterlagen
Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz
Einkommensbescheinigung und gezahlte Steuern – natürliche Personen
Antrag auf Feststellung und Zuordnung von OIB
Mehr Informationen:
https://europa.eu/youreurope/citizens/work/taxes/income-taxes-abroad/index_hr.htm
http://www.porezna-uprava.hr/en/EN_obrasci/Pages/default.aspx
Behörde
Finanzministerium – Finanzamt, Regionalbüro Zagreb
Niederlassung für Ausländer
Avenija Dubrovnik 32; Zagreb 10000
Tel: +385 1 6501 111
E-mail:
ured.ravnatelja@porezna-uprava.hr
Working hours: 8 till 15h (Monday-Friday)
Das Finanzministerium ist für die Gestaltung und Umsetzung der Finanzpolitik der Regierung verantwortlich. Ziel ist es, zu einem stabilen Wirtschaftswachstum beizutragen, den Wohlstand sowie die Lebensqualität und Beschäftigung aller kroatischen Bürger zu steigern.
Eine der wichtigsten Aufgaben des Ministeriums ist die Aufstellung des Staatshaushalts und die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben des Haushalts, dh des Steuergeldes. Das Finanzministerium ist in eine Reihe von Organisationen unterteilt, die in verschiedenen Tätigkeitsbereichen tätig sind, darunter auch das Finanzamt.
Das Finazamt ist eine einzigartige und unabhängige Verwaltungsorganisation innerhalb des Ministeriums, deren Hauptaufgabe die Anwendung und Überwachung der Anwendung von Steuervorschriften und Vorschriften für die Erhebung von Beiträgen ist.
Das Finanzamt funktioniert unter dem Namen: Finanzministerium, Finanzamt.
Info: Tax Administration