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Beschäftigung und Arbeit UE

Dein erster EURES-Arbeitsplatz
Dein erster EURES-Arbeitsplatz“ ist ein gezieltes Mobilitätspogramm

EURES
Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität

Europäische Kommission | Praktika
Praktika für junge Leute

EEN | Das europäische Netzwerk zur Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen
The European Network for small and medium-sized enterprises with international ambitions | Website available in English language

EURAXESS | Informationen für Forschende
Researchers  in motion | Website available in English language

Your Europe
Sozialversicherungssysteme in der Europäischen Union

October 9, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-10-09 15:34:582021-03-12 15:04:20Beschäftigung und Arbeit UE
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Antidiskriminierung und Menschenrechte EU

SOLVIT
Solutions to problems with your EU rights

https://ec.europa.eu/solvit/index_en.htm

Equinet
European Network of Equality Bodies

www.equineteurope.org

October 9, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-10-09 15:21:232021-03-12 17:03:29Antidiskriminierung und Menschenrechte EU
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Erziehugn und Bildung UE

NARIC
gateway to recognition of academic and professional qualifications:

http://enic-naric.net/

ERASMUS +
 http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/index_en.htm

ERASMUS for young entrepreneurs
 http://www.erasmus-entrepreneurs.eu/index.php?lan=en

Europass
http://europass.cedefop.europa.eu

European Professional Card

(for nurses, pharmacists, physiotherapists, mountain guides and real estate agents):
http://europa.eu/youreurope/citizens/work/professional-qualifications/european-professional-card/index_en.htm 

PLOTEUS
(Portal on Learning Opportunities throughout the European Space): 

http://ec.europa.eu/ploteus/home_en.htm

Euroguidance
network of career guidance systems throughout Europe:

http://euroguidance.eu

October 9, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-10-09 15:20:002021-03-12 17:02:36Erziehugn und Bildung UE
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Croatia-de

Wohlfahrt EU

Your Europe – Social Security Systems in the EU
https://europa.eu/youreurope/citizens/work/unemployment-and-benefits/social-security/index_en.htm 

Your first EURES job at EU level
http://ec.europa.eu/social/yourfirsteuresjob


EURES
European Job Mobility portal
http://eures.europa.eu


Advice on traineeship and apprenticeship schemes
 http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1045

 

Enterprise Europe Network business support for SMEs
 http://een.ec.europa.eu

 

EURAXESS information and support for researchers
http://ec.europa.eu/euraxess/

October 9, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-10-09 15:18:432021-03-12 17:01:55Wohlfahrt EU
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Europäische Dienstleistungen EU

YOUR EUROPE
https://europa.eu/youreurope/index.htm#en


Europe Direct
citizens’ information service
http://europa.eu/europedirect/


European Youth portal
 http://europa.eu/youth/EU_en

October 9, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-10-09 15:14:352021-02-15 11:57:20Europäische Dienstleistungen EU
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Anerkennung akademischer und beruflicher Abschlüsse

Kroatische Staatsbürger, ausländische Staatsbürger und Staatenlose haben das Recht auf Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse.

 

Abhängig von der Art der Qualifikation, für die eine Anerkennung beantragt wird, unterscheidet sich die Kompetenz zur Durchführung des Verfahrens zur Anerkennung einer ausländischen Bildungsqualifikation:

  • Das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in Bezug auf die abgeschlossene Grundschulbildung für die Beschäftigung und für die abgeschlossene Sekundarschulbildung im Allgemeinen, Gymnasium und Kunstprogramme für Beschäftigung oder Weiterbildung wird von der Agentur für Bildung.
  • Das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Bildungsqualifikation für die abgeschlossene Sekundarstufe in Berufsprogrammen zum Zwecke der Beschäftigung oder Weiterbildung wird von der Agentur für Berufs- und Erwachsenenbildung.
  • Das Anerkennungsverfahren für die Fortsetzung der Primar- oder Sekundarschulbildung wird von der Schuleinrichtung durchgeführt, in der der Antragsteller seine Ausbildung fortsetzen möchte.
  • Das Verfahren für die Anerkennung der Grundschulbildung zum Zweck des Zugangs zur Sekundarschulbildung wird von der Schuleinrichtung durchgeführt, in der der Antragsteller seine Ausbildung fortsetzen möchte.
  • Die Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Studienzeiten zum Zwecke der Weiterbildung in der Republik Kroatien liegt in der Verantwortung von Universitäten, Fachhochschulen und Hochschulen, und die Anerkennung zum Zweck der Beschäftigung liegt in der Verantwortung der Agentur für Wissenschaft und Hochschulbildung, Nationales ENIC / NARIC-Büro

 

Für die Anerkennung der abgeschlossenen Grundschule für eine Beschäftigung in der Republik Kroatien:

  • letztes im Ausland erworbenes Zeugnis im Original (oder in beglaubigter Kopie)
  • beglaubigte Übersetzung des Zeugnisses ins Kroatische, ausgestellt von einem zertifizierten Gerichtsdolmetscher, mit Ausnahme von Dokumenten, die in kroatischer und lateinischer Schrift ausgestellt wurden
  • Staatsbürgerschaftsdokument (Kopie der Geburtsurkunde, des Personalausweises, des Reisepasses oder eines anderen öffentlichen Dokuments zum Nachweis der Staatsbürgerschaft)
  • Bescheinigung über die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 140,00 kn (ca. 19 EUR) zugunsten des Staatshaushalts oder Bescheinigung über die allgemeine Befreiung von der Zahlung der Verwaltungsgebühr, ausgestellt im Regionalbüro der Steuerverwaltung des Ortes, an dem die Partei registriert ist, oder Nachweis des Flüchtlingsstatus , Flüchtlinge usw. gemäß Artikel 8 des Verwaltungsgebührengesetzes
  • im Falle einer Änderung des Vor- oder Nachnamens – eine Kopie des öffentlichen Dokuments, das die Änderung belegt (z. B. Entscheidung, Auszug aus dem Register)

 

Für die Anerkennung der abgeschlossenen Sekundarschule für Beschäftigung oder Weiterbildung in der Republik Kroatien:

  • Abschlusszeugnis (Diplom), das im Ausland im Original (oder in beglaubigter Kopie) erworben wurde
  • beglaubigte Übersetzung des Abschlusszeugnisses (Diplom) ins Kroatische, ausgestellt von einem zertifizierten Gerichtsdolmetscher, mit Ausnahme von Dokumenten, die in kroatischer und lateinischer Schrift ausgestellt wurden
  • Kopien von Abiturzeugnissen nach Klassen
  • Staatsbürgerschaftsdokument (Kopie der Geburtsurkunde, des Personalausweises, des Reisepasses oder eines anderen öffentlichen Dokuments zum Nachweis der Staatsbürgerschaft)
  • Bescheinigung über die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 140,00 kn (ca. 19 EUR) zugunsten des Staatshaushalts oder Bescheinigung über die allgemeine Befreiung von der Zahlung der Verwaltungsgebühr, ausgestellt beim Regionalbüro der Steuerverwaltung des Ortes, an dem die Partei registriert ist, oder Nachweis des Flüchtlingsstatus , Flüchtlinge usw. gemäß Artikel 8 des Verwaltungsgebührengesetzes
  • im Falle einer Änderung des Vor- oder Nachnamens – eine Kopie des öffentlichen Dokuments, das die Änderung belegt (z. B. Beschluss, Auszug aus dem Matrikelbuch)

 

Fristen für die Beschlusserteilung:

  • spätestens 30 Tage, gerechnet ab dem Tag der Einreichung eines ordnungsgemäßen Antrags (ein ordnungsgemäßer Antrag enthält alle erforderlichen Unterlagen für seine Erteilung)
  • 60 Tage, gerechnet ab dem Tag der Einreichung eines ordnungsgemäßen Antrags bei Durchführung eines Prüfungsverfahrens

 

 

Für den Fall, dass die Echtheit eines ausländischen Bildungsabschlusses, dessen Anerkennung beantragt wird, überprüft werden muss, endet die Frist für die Erteilung des Beschlusses und endet am Tag des Eingangs der Stellungnahme der zuständigen Behörden.

Mehr info:

–  Anweisungen zum Einleiten des Erkennungsverfahrens

–   Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschlusses

–  So füllen Sie einen Zahlungsauftrag aus

 

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschlusses

  • Fragen und Antworten
  • AZOO

 


Behörde

Erziehungs-und Bildungsagentur
Donje Svetice 38; Zagreb 10000
Tel: +385 1 2785 000

E-mail:
iok@azoo.hr
agencija@azoo.hr

Arbeitszeiten: 9 bis 16 Uhr, von Montag bis Freitag

Der Gründer der Agentur ist die Republik Kroatien, und die Rechte und Pflichten des Gründers werden vom für Bildung zuständigen Ministerium wahrgenommen. Die Tätigkeit der Agentur besteht in der Durchführung professioneller und beratender Arbeiten im Bildungsbereich. Die Agentur beteiligt sich an der Überwachung, Verbesserung und Entwicklung der Bildung im Bereich der Vorschul-, Grund- und Sekundarschulbildung, Erwachsenenbildung und Bildung von Kindern kroatischer Staatsbürger im Ausland und Kindern ausländischer Staatsbürger. Die Agentur führt ebenso ein Verfahren zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse bei abgeschlossener Grundschulbildung für Beschäftigung und bei abgeschlossener Sekundarschulbildung im Allgemeinen, Gymnasium und Kunstprogrammen für Beschäftigung oder Weiterbildung durch.

Die Agentur legt dem Ministerium für Wissenschaft und Bildung einen Bericht über ihre Arbeit vor.

 

Info: AZOO

September 25, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-09-25 11:33:412021-02-16 15:46:02Anerkennung akademischer und beruflicher Abschlüsse
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Antidiskriminierung und Menschenrechte

Ombudsmann

Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft oder Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder anderer Stellung, nationaler oder sozialer Herkunft, Eigentumsstatus, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Bildung, sozialem Status, Familien- oder Familienstand, Alter, Gesundheitszustand Behinderung, genetisches Erbe, Geschlechtsidentität, Ausdruck oder sexuelle Orientierung in der Republik Kroatien werden durch das Antidiskriminierungsgesetz sichergestellt. Die zentrale Behörde zum Schutz vor Diskriminierung ist der Ombudsmann als Bevollmächtigter des kroatischen Parlaments zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte und Freiheiten, die in der Verfassung, den Gesetzen und den internationalen Rechtsakten zu Menschenrechten und -freiheiten festgelegt sind, die von der Republik Kroatien verabschiedet wurden.

Der Ombudsmann handelt anhand einer Anzeige nur, wenn er zuvor keinen Schutz vor dem Gericht beantragt hat. Die Anzeige wird auf dem auf der Website des Bürgerbeauftragten veröffentlichten Formular oder als persönlich zusammengefasste Anzeige persönlich, per Post oder elektronisch eingereicht. Der Ombudsmann handelt ebenso anhand von anonymen Anzeigen. Der Ombudsmann prüft die Anzeige und ergreift die im Rahmen seiner Zuständigkeit erforderlichen Maßnahmen, um Diskriminierungen zu unterdrücken, und informiert den Anzeiger darüber.

Die Beschwerde muss enthalten:

  • Vor- und Nachname des Beschwerdeführers oder der Person, deren Rechte verletzt wurde
  • Wohnadresse oder Adresse für den Empfang von Briefen, unabhängig davon, ob Sie die Beschwerde per Post oder E-Mail senden
  • die Umstände und Tatsachen, auf die sich die Beschwerde stützt
  • Informationen über die Stelle, die das Recht bedroht oder verletzt hat
  • Informationen darüber, ob das Mittel bereits verwendet wurde und wann es eingereicht wurde und
  • die Unterschrift des Beschwerdeführers

Die Beschwerde kann in den vorgeschriebenen Formen eingereicht werden, die von der Website heruntergeladen werden können

 

Formen: 

Beschwerde wegen Menschenrechtsverletzung – pdf

Beschwerde über Diskriminierung – pdf

Beschwerde wegen Menschenrechtsverletzung – word

Beschwerde über Diskriminierung – word

Mehr Informationen:
https://www.ombudsman.hr/hr/

 

Ombudsfrau für Gleichstellung

Gemäß dem Gesetz zur Gleichstellung der Geschlechter ist die Ombudsfrau für die Gleichstellung der Geschlechter als unabhängige und autonome Behörde zur Bekämpfung der Diskriminierung im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter eingerichtet. Die Ombudsfrau überwacht die Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung der Geschlechter und anderer Vorschriften zur Gleichstellung der Geschlechter.

Bürger können sich an die Bürgerbeauftragte wenden, wenn sie der Ansicht sind, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und des Familienstandes oder des Familienstandes sowie der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität erfahren zu haben. Die Ombudsperson kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail an die Adresse adressiert werden. Der Antrag wird über das Online-Formular auf der Website des Bürgerbeauftragten gestellt. Nach Eingang des Antrags wird der Bürgerbeauftragte den Antragsteller auf die für die Ernennung des Treffens angegebene Weise kontaktieren. Wenn es sich um einen anonymen Bericht handelt, folgt dem Verfahren der Bericht, es ist jedoch schwierig, Daten zu sammeln und die Situation zu bestimmen. Die Ombudsperson wird innerhalb von 30 Tagen auf den Antrag reagieren.

Formen: 

Diskriminierungsberichtformular

Mehr Informationen:
https://www.prs.hr/cms

 

Rechtsklinik

Der Schutz vor Diskriminierung kann auch durch die an der Rechtsfakultät der Stadt Zagreb eingerichtete Rechtsklinik erreicht werden, durch die in der Rechtsklinik eingerichtete Gruppe zur Unterdrückung von Diskriminierung und Minderheitenrechten..

Autorisierte Antragsteller für Rechtshilfe können sich persönlich, per Post an die Adresse der Rechtsklinik oder per Fax an die Rechtsklinik wenden. Um die Qualität der geleisteten Rechtshilfe zu überwachen, bietet die Rechtsklinik keine pauschale Beratung per Telefon oder E-Mail an. Der Antrag auf Rechtshilfe wird über das Online-Formular auf der Website der Klinik eingereicht. Der Fall wird nach Erhalt einer bestimmten Gruppe zugeordnet und im Durchschnitt innerhalb von 10 Tagen mit dem endgültigen Text des Rechtsgutachtens versehen und an die angegebene Adresse oder nach vorheriger Absprache geliefert. Nach Eingang und Bekanntschaft mit dem Fall informiert die Rechtsklinik den Antragsteller über die voraussichtliche Dauer des Verfahrens.

Formen: 

Prozesskostenhilfe– Rechtsklinik

Mehr Informationen:
http://klinika.pravo.unizg.hr/osnovne-informacije


Behörde

Ombudsmann
Trg hrvatskih velikana 6; Zagreb 10000
Savska cesta 41/3 ; Zagreb 10000 (Vorübergehende Adresse)
Tel: +385 1 485 1855
+385 1 4851 853
E-mail:
info@ombudsman.hr

Arbeitszeiten: von 9 bis 12 Uhr (Dienstag- Freitag)

Der Ombudsmann ist der Bevollmächtigte des kroatischen Parlaments zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte und Freiheiten, die in der Verfassung, den Gesetzen und den internationalen Rechtsakten zu Menschenrechten und Freiheiten festgelegt sind, die von der Republik Kroatien verabschiedet wurdena.

Info: https://www.ombudsman.hr/hr/

 

 

Ombudsfrau für die Gleichstellung der Geschlechter
Preobraženska 4/I ; Zagreb 10000
Tel: +385 1 48 48 100

E-mail:
ravnopravnost@prs.hr

Arbeitszeiten: 9 bis 14 Uhr, von Montag bis Freitag

Die Ombudsfrau für die Gleichstellung der Geschlechter ist eine unabhängige und autonome Behörde zur Bekämpfung von Diskriminierung im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter.

Info: http://www.prs.hr/

 

 

Rechtsklinik
Ul. Jurja Žerjavića 6/II ; Zagreb 10000
Tel: +385 97 6529 891;
+385 97 6529 892;
+385 97 6529 902.

Arbeitszeiten: von 17 bis 19 Uhr (Mittwoch und Donnerstag); von 10 bis 12 Uhr (andere Tage)

Die Rechtsklinik an der Rechtsfakultät in Zagreb wurde mit dem Ziel eingerichtet, Personen, die die Kosten der Prozesskostenhilfe ohne die Gefahr einer existenziellen Gefährdung nicht tragen können, kostenlose Rechtshilfe zu gewähren.

Info: http://klinika.pravo.unizg.hr/

http://klinika.pravo.unizg.hr/osnovne-informacije

 

September 25, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-09-25 11:32:472021-02-09 10:38:35Antidiskriminierung und Menschenrechte
FMD
Croatia-de

Universität- und Hochschulbildung

Die Hochschulbildung in der Republik Kroatien erfolgt durch Universitäts- und Berufsstudien

Das Universitätsstudium ermöglicht es den Studierenden, Jobs in den Bereichen Wissenschaft und Hochschulbildung, in der Geschäftswelt, im öffentlichen Sektor und in der Gesellschaft im Allgemeinen zu verrichten und wissenschaftliche und berufliche Leistungen zu entwickeln und anzuwenden. Das berufliche Studium vermittelt den Studierenden ein angemessenes Maß an Kenntnissen und Fähigkeiten, das es ihnen ermöglicht, berufliche Tätigkeiten auszuüben und direkt in den Arbeitsprozess einbezogen zu werden.

Das Universitätsstudium umfasst drei Stufen: Vordiplom-, Diplom- und Nachdiplomstudium.

Vollzeitstudierende Staatsbürger von EU-Mitgliedstaaten (EU-Studierende) haben seit dem Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union die gleichen Rechte auf Zugang zu Bildung wie studierende Staatsbürger der Republik Kroatien.

Das Recht auf Zugang zu Bildung impliziert unter anderem das Recht, die gleichen Studiengebühren zu zahlen, die von Studenten gezahlt werden, die Staatsbürger der Republik Kroatien sind. Wenn Studierende, die Staatsbürger der Republik Kroatien sind, Anspruch auf einen Studienzuschuss haben, wird das gleiche Recht von EU-Studierenden ausgeübt.

Vollzeit-EU-Studierende haben ebenso wie Studierende, die Staatsbürger der Republik Kroatien sind, Anspruch auf subventionierte Mahlzeiten.

In der Republik Kroatien ist vorgeschrieben, dass bestimmte Niveaus von Studienprogrammen eine bestimmte Anzahl von ECTS-Punkte mit sich bringen sollten:

  • Vordiplomebene von 180 bis 240 ECTS-Punkte
  • Diplomebene von 60 bis 120 ECTS-Punkte.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Gesamtzahl der Vordiplom-und diplomebene mindestens 300 ECTS-Punkte betragen muss. Ein Student kann seine ECTS-Punkte von einer Universität auf eine andere übertrageno.

Die Rangliste für die Aufnahme in die Studie wird anhand der von den registrierten Bewerbern erzielten Punkte zusammengestellt. Punkte können in den folgenden vier Kategorien gesammelt werden: a) basierend auf dem Erfolg in der Sekundarschule b) basierend auf bestandenen Prüfungen bei der staatlichen Reife c) basierend auf zusätzlichen Tests von Spezialkenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten d) basierend auf zusätzlichen Leistungen der Schüler

Alle Daten zu Hochschuleinrichtungen in der Republik Kroatien, Programmen und Einschreibungsverfahren sind auf dem Portal “Study in Croatia” verfügbar http://www.studyincroatia.hr/

Liste der Hochschuleinrichtungen, die eine zentrale Bewerbung für Graduiertenkollegs über das Nationale Informationssystem für die Bewerbung für Graduiertenstudien (NISpDS) durchführen, auf das über den Link zugegriffen werden kann https://diplomski.studij.hr/

 

Jede Fakultät legt die Dokumentation für die Einschreibung fest. Dies ist eine Liste der am häufigsten angeforderten Dokumente:

  1. das Formular des Geburts- und Registrierungsformulars, das Sie auf der Website herunterladen können
  2. Einverständniserklärung, die Sie von der Website der Fakultät herunterladen können
  3. Bestätigung der Zahlung der Anmeldekosten 150,00 – 500, 00 HRK
  4. Lichtbild, 4 × 6 cm
  5. Wohnsitzbescheinigung oder eine Kopie des Personalausweises
  6. Studenten aus Eu oder außerhalb von Kroatien und EU (Ausländer) – eine Kopie des Reisepasses
  7. Registrierungsnummer (der Antragsteller erhält sie im Nispvu-System, wenn er die Absicht bestätigt, sich bei HS anzumelden) – zur Ansicht.
  8. gescannte handschriftliche Unterschrift

Jede Fakultät legt den Preis für die Aufnahmeprüfung und den Preis für die Einschreibung fest – 150,00 – 500,00 HRK (ca. 20,60 EUR),

Das Grundstudium dauert drei bis vier Jahre; Das Studium dauert ein bis zwei Jahre mit einer Gesamtdauer von mindestens fünf Jahren. Die dritte Studienstufe bezieht sich auf Postgraduierten- und Doktorandenstudien

Es gibt zwei Anmeldefristen:

1. Die Anmeldefrist beginnt mit der Beantragung und Sammlung der Unterlagen im Februar – die Anmeldung beginnt am 21.7. des laufenden Jahres, und  die 2. Frist beginnt mit der Beantragung und Sammlung der Unterlagen im Juli – die Einschreibung beginnt am 18.9. des laufenden Jahres

 

Mehr info:

http://www.ehea.info/

https://www.postani-student.hr/Ucilista/Default.aspx

http://www.studyincroatia.hr/

https://www.studij.hr/

 

 


Behörde

Universität Zagreb
Trg Republike Hrvatske 14; Zagreb 10000
Tel: +385 1 4564 111

E-mail:
unizginfo@unizg.hr

Arbeitszeiten: 9 bis 13 Uhr, von Montag bis Freitag

Die größte Universität in akademischer und wissenschaftlicher Hinsicht und die führende Universität in der Republik Kroatien – 30 Fakultäten, 3 Akademien und das Universitätszentrum “Croatian Studies”. Als solches spielt es eine besondere Rolle und Verantwortung bei der Erhaltung und Förderung des nationalen, intellektuellen, wissenschaftlichen und kulturellen Erbes sowie bei der Stärkung der internationalen Anerkennung und Attraktivität der kroatischen Hochschulbildung und Wissenschaft. Die Universitäten in  Zagreb bieten eine umfassende Hochschulbildung und den Erwerb akademischer Abschlüsse, von Bachelor, Master bis hin zu Wissenschaftsdoktoranden in den Bereichen Biomedizin, Biotechnik, Sozialhumanismus, Naturwissenschaften, Technik und Kunst. An der Universität Zagreb werden Studien nach dem Bologna-Schema als Bachelor-, Master- und Postgraduiertenstudien durchgeführt. Einige Studien werden als integrierte Bachelor- und Masterstudiengänge durchgeführt, und in geringerem Umfang bietet die Universität auch Fachstudien an.
Universitätsstudiengänge (im akademischen Jahr 2017/2018):
– 114 Bachelor-Studiengänge
– 33 integrierte Studienprogramme
– 168 Graduiertenkollegs
– 64 Doktorandenprogramme
– 191 Fachstudiengang
– 16 Studiengänge in englischer Sprache;

Die Universität Zagreb kündigt jedes Jahr einen Wettbewerb für die Einschreibung von Studenten in Bachelor-, integrierte Bachelor- und Master-, Berufs-, Graduierten- und Postgraduiertenstudien an. Für Vollzeitstudierende gelten auch die Regeln für die Teilnahme von Vollzeitstudenten an den Kosten für Bachelor-, Diplom-, Integrations- und Berufsstudien an der Universität Zagreb. Die Teilnahme an den Studienkosten für Studierende, die keinen Anspruch auf einen vollen Zuschuss (gemäß Vereinbarung) haben, sowie für Teilzeit- und ausländische Studierende wird von den Fakultäts- / Akademischen Räten der Mitgliedsgruppen festgelegt, und die maximale Teilnahme wird durch den Senatsbeschluss festgelegt.

Studierende aus Ländern der Europäischen Union sind in akademischen Rechten und Pflichten gleichberechtigt mit Studierenden aus der Republik Kroatien

Info: UNIZG

September 25, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-09-25 11:32:082021-02-16 15:50:11Universität- und Hochschulbildung
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Croatia-de

Schulbildung

Die Bildung in der Republik Kroatien umfasst vier Stufen:

  • Vorschulerziehung  –  umfasst die Erziehung, Ausbildung und Betreuung von Vorschulkindern und wird durch Programme für Erziehung, Ausbildung, Gesundheitsfürsorge, Ernährung und Sozialfürsorge für Kinder von sechs Monaten bis zur Schule realisiert.
  • Grundschulbildung – dauert 8 Jahre und ist für alle Kinder in der Regel im Alter von sechs bis fünfzehn Jahren obligatorisch. Alle Kinder in Kroatien, die bis zum 1. April des laufenden Jahres sechs Jahre alt werden, sind verpflichtet, sich im selben Jahr in die Grundschule einzuschreiben.
  • Sekundarschulbildung – in Kroatien umfasst::
    • Gymnasien – allgemeine Sekundarschulen mit einer Dauer von vier Jahren (für Naturwissenschaften, Mathematik, Naturwissenschaften und Mathematik, Sprache, allgemeine, klassische);
    • Berufsschulen, in der Dauer von vier Jahren, die in technische Schulen in verschiedenen Berufsbereichen und andere Berufsschulen in verschiedenen Bereichen (Industrie, Wirtschaft, Medizin) unterteilt sind;
    • Kunstschulen in den Bereichen Tanz, Musik und Bildende Kunst, die ebenfalls vier Jahre dauern;
    • Industrie- und verwandte sowie Wirtschafts- und Handwerksschulen für, die Schüler für bestimmte Berufe in all diesen Bereichen ausbilden und drei Jahre dauern.
  •  Hochschulbildung – dauert drei Jahre (sechs Semester) für Bachelors (Vordiplomstudium) und fünf Jahre (zehn Semester) für Masters, oder sechs (zwölf Semester) für  Doktoranten (Diplomstudium). Das Doktorstudium dauert drei Jahre (sechs Semester). Fachhochschulen und Hochschulen bieten auch eine  Bachelor-Ausbildung an. Neben dem Universitätsstudium gibt es auch verschiedene berufliche und fachliche Studien.

Das Ministerium für Wissenschaft und Bildung ist für das gesamte Bildungssystem in der Republik Kroatien zuständig.

Lokale und regionale Selbstverwaltungseinheiten sind die gesetzlichen Gründer von Vorschuleinrichtungen, Grund- und Sekundarschulen und als Gründer für die Durchführung von Bildungsprozessen in ihrem Gebiet verantwortlich.

 

Die Einschreibung von Kindern in Kindergärten erfolgt ausschließlich über sogenannte e-Pisarnica:

https://e-pisarnica.zagreb.hr/ePisarnica/eIsprave2

 

Die Einschreibung von Kindern in die Grundschule:

https://www.scribd.com/doc/208380725/1-UPISNICA-u-O%C5%A0
Die Einschreibung in die Grundschule dauert im Juni des laufenden Jahres.
Das Grunddokument für die Einschreibung von Kindern in die Grundschule ist die Verordnung über die Einschreibung von Kindern in die Grundschule

https://www.azoo.hr/images/stories/dokumenti/propisi/Pravilnici_21.pdf

 

Die Einschreibung von Schülern an Gymnasien basiert auf der Verordnung über die Elemente und Kriterien für die Einschreibung an Gymnasien 2020/2021. Der Wettbewerb für die Einschreibung von Schülern wird spätestens am 30. Juni 2020 auf der Website und in den Bulletin Boards von Gymnasien und Gründern veröffentlicht. Diejenige Schüler, die die Grundausbildung nicht als reguläre Grundschüler in der Republik Kroatien abschließen, die die Grundschule im Ausland abschließen oder in anderen Bildungssystemen abgeschlossen haben, sollen sich auf die auf der Website beschriebene Weise an das Zentrale Meldungsbüro  www.upisi.hr bewerben.

Bewerbungen und Einschreibungen in die Sekundarschule beginnen am 1. Juni und enden am 27. Juli des laufenden Jahres.

Die Einschreibungen in die Sekundarschule:

http://upisi.weebly.com/uploads/6/2/5/0/62504953/upisnica_u_srednju_skolu.pdf

 

Die Einschreibung von Studenten an der Universität liegt in der Verantwortung jeder Universität oder Fakultät.
Für die Einschreibung in die Studie betragen die Kosten für die Aufnahmeprüfung je nach Fakultät 150 – 500 HRK (ca. 20,60 EUR) Einschreibungen an Fakultäten finden nach bestandener Aufnahmeprüfung, für die jede Fakultät verantwortlich ist, statt

 

Mehr info:

https://gov.hr/moja-uprava/obrazovanje/srednjoskolski-odgoj-i-obrazovanje/upis-u-srednju-skolu/526

https://ucenici.com/upisi-u-srednju-skolu-sve-o-upisima/

https://ucenici.com/pravilnik-o-elementima-i-kriterijima-za-izbor-kandidata-za-upis-u-i-razred-srednje-skole/?amp=1;

https://www.scribd.com/doc/208380725/1-UPISNICA-u-O%C5%A0

 

Behörde

Ministerium für Wissenschaft und Bildung
Donje Svetice 38; Zagreb 10000
Tel: +385 1 4569 010

E-mail:
odgojiobrazovanje@mzo.hr

Arbeitszeiten: 9 bis 16 Uhr, von Montag bis Freitag

Das Ministerium für Wissenschaft und Bildung unterstützt die allgemeine Entwicklung der Republik Kroatien, indem es Bedingungen schafft: für die Bildung und Ausbildung kompetenter, unternehmerischer und verantwortlicher Personen mit einem zugänglichen, integrativen, qualitativ hochwertigen und zugänglichen System des lebenslangen Lernens, für eine qualitativ hochwertige berufliche Bildung, die den gegenwärtigen und zukünftigen Arbeitsmarktbedürfnissen entsprich und Entwicklung der Wissenschaft basierend auf Exzellenz und internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Die Direktion für Erziehung und Bildung nimmt administrative und berufliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung von Gesetzen und anderen Vorschriften im Bildungsbereich und der Vorbereitung von Expertengrundlagen für Entwürfe von Strategien, Gesetzen und Vorschlägen für andere Regelungen in ihrem Zuständigkeitsbereich wahr. Sie überwacht, schlägt vor und implementiert Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Früh- und Vorschul-, Primar- und Sekundarschulsystem sowie in der Erwachsenenbildung. Die Direktion nimmt Aufgaben im Zusammenhang mit der Planung und Ausführung der erforderlichen Mittel aus dem Staatshaushalt wahr, beteiligt sich an der Entwicklung strategischer Rahmenbedingungen und Programmdokumente im Zusammenhang mit der Entwicklung des Bildungs- und Erwachsenenbildungssystems.

 

Info: UPISI

September 25, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-09-25 11:31:292021-02-08 13:38:54Schulbildung
FMD
Croatia-de

Sprachkurs

Das Erlernen einer Fremdsprache ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die Zeit und Mühe erfordert. Es ist wichtig, die Sprache so viel wie möglich zu üben, sich so viel wie möglich der Sprache zu widmen und ohne Angst vor Fehlern zu üben.

Das Hauptziel des Programms Kroatische Sprache, Geschichte und Kultur für Ausländer besteht darin, ausländischen Studenten die Möglichkeit zu geben, die kroatische Sprache auf den Ebenen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen zu beherrschen und sich mit der kroatischen Geschichte und Kultur vertraut zu machen.

Die Teilnehmer melden sich in einer der folgenden Stufen an:

  • Stufe – A1‒ für Teilnehmer, die die kroatische Sprache und die lateinische Schrift nicht kennen, die weder Norm der kroatischen Sprache noch der grammatikalischen Struktur kennen
  • Stufe 2 – A2 – für Teilnehmer, die vertraute Alltagsausdrücke und sehr einfache Sätze verstehen und verwenden können, um bestimmte Bedürfnisse zu erfüllen; Sie können sich und andere vorstellen und Fragen über sich und andere stellen und beantworten. Sie können ein einfaches Gespräch führen, vorausgesetzt, der Gesprächspartner spricht langsam und deutlich und ist bereit zu helfen
  • Stufe 3 – B1 – für Teilnehmer, die einzelne Sätze und häufig verwendete Wörter aus einem Bereich von unmittelbarem persönlichem Interesse verstehen können; kann in einfachen und allgemeinen Situationen kommunizieren, die einen einfachen und direkten Informationsaustausch über vertraute Themen und Aktivitäten erfordern
  • Stufe 4 – B1 + -für Teilnehmer, die Aspekte ihrer Ausbildung, der unmittelbaren Umgebung und der Inhalte im Bereich der Erfüllung unmittelbarer Bedürfnisse einfach beschreiben können
  • Stufe  5 – B2 – Teilnehmer können die Hauptgedanken eines klaren Standardgesprächs zu vertrauten Themen verstehen, denen sie regelmäßig bei der Arbeit, in der Schule, in der Freizeit usw. begegnen. Sie können die meisten Situationen bewältigen, denen sie begegnen, wenn sie durch kroatischsprachige Gebiete reisen. Sie können einen einfachen Text zu einem vertrauten Thema oder einem Thema von persönlichem Interesse schreiben, Erfahrungen und Ereignisse, Hoffnungen und Bestrebungen beschreiben und ihre Ansichten und Pläne kurz erklären und erläutern
  • Stufe 6 – Fortgeschrittene (C1) – Die Teilnehmer können die Hauptideen eines komplexen Textes zu einem konkreten oder abstrakten Thema verstehen, einschließlich technischer Diskussionen in ihrem Fachgebiet; sie  können fließend und mühelos genug kommunizieren, um mühelos eine normale Interaktion mit dem Muttersprachler von beiden Seiten zu ermöglichen; sie können einen klaren, detaillierten Text zu einer großen Anzahl von Themen schreiben und deren Ansichten zu einem aktuellen Thema erläutern und dabei die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen aufführe

Der Unterricht findet 2-3 Mal pro Woche (je nach Vereinbarung, Verfügbarkeit von Personal und Platz) in 4 Schulstunden (180 Minuten) vor, in Gruppen- und Einzelarbeitsform statt. Nach Abschluss eines bestimmten Programmniveaus erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat über den Abschluss des Programms für kroatische Sprache, Geschichte und Kultur für Ausländer.

Mehr info:  www.ffos.unios.hr

 

Das Programm für kroatische Sprache, Geschichte und Kultur für Ausländer kann von allen Ausländern mit einem geregelten Rechtsstatus in der Republik Kroatien, dh Ausländern mit einem genehmigten vorübergehenden Aufenthalt in der Republik Kroatien, eingeschrieben und besucht werden.

Das Zertifikat wird nach Abschluss eines bestimmten Studiums ausgestellt, ist rechteckig im A4-Format, auf vorgeschriebenem Papier1 und in kroatischer Sprache gedruckt und enthält mit dem Vor- und Nachnamen des Studenten eine Beschreibung des Programms und der Verpflichtungen des Studenten sowie die Höhe der erworbenen ECTS-Punkte.

Mehr info:

https://ffpu.unipu.hr/ffpu/kroatistika/hrvatski_za_strance

Beispiele für Aufgaben zur Überprüfung der Kenntnisse der kroatischen Sprache auf der Ebene B1

 

Kurspreise:

Standardkurs der kroatischen Sprache – 3.300 kn (ca. 440 €)

Intensivkurs der kroatischen Sprache- 3.675 kn (ca. 490 €)

Individueller kroatischer Sprachkurs – Standard – 4.740 kn (ca. 632 €)

Individueller kroatischer Sprachkurs – Flexibel – 5.350 kn (ca. 715 €)

Dauerzeit:

Jede Stufe dauert 140 Unterrichtsstunden, 2-3 Mal pro Woche (je nach Vereinbarung, Personal- und Platzverfügbarkeit) für 4 Schulstunden (180 Minuten).

Mehr info:

https://croaticum.ffzg.unizg.hr/?page_id=1051&lang=hr 

Beispiele für Aufgaben zur Überprüfung der Kenntnisse der kroatischen Sprache auf der Ebene B1

 

 


Behörde

Croaticum – Das Zentrum für Kroatisch als Zweit- und Fremdsprache
Ivana Lučića 3; Zagreb 10000
Tel: +385 1 4092 068

E-mail:
croaticum@ffzg.hr

Arbeitszeiten: 10 bis 14 Uhr, von Montag bis Freitag

Croaticum – Das Zentrum für Kroatisch als Zweit- und Fremdsprache ist ein Teil der Abteilung für Kroatistik an der Philosophischen Fakultät der Universität Zagreb.
Croaticum bietet verschiedene Arten von Kursen an: Semesterkurs für kroatische Sprache und Kultur, einmonatiger Kurs für kroatische Sprache und Kultur, Croaticum Sommer-, Herbst- und Winterschule für kroatische Sprache und Kultur, Spezialkurs für kroatische Sprache und Kultur, Online-Kurs für kroatische Sprache – A1.HR, Einzelunterricht Kroatische Sprache und Kultur.
Neben dem Unterricht ist Croaticum auch in wissenschaftlichen und beruflichen Aktivitäten tätig. Zusätzlich zur wissenschaftlichen und professionellen Literatur veröffentlicht es regelmäßig Lehrbücher und Schulhefte und organisiert jedes Jahr eine professionelle und wissenschaftliche Konferenz für Dozenten für Kroatisch als Fremdsprache (SIH). Aktuelle sprachliche Themen und das Programm Culture in Croaticum (KUC) werden diskutiert. Es organisiert auch kulturelle Aktivitäten für seine Studenten und führt Tests durch

 

Info: CROATICUM

September 25, 2020/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2020-09-25 11:30:442021-02-16 15:48:31Sprachkurs
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