Wenn Sie Staatsbürger eines Mitglieds der Europäischen Union sind und während Ihres Aufenthalts in Kroatien plötzlich krank werden, verletzt werden oder einen Unfall haben, haben Sie das Recht, eine medizinische Versorgung auf der Grundlage der Europäischen Krankenversicherungskarte in Anspruch zu nehmen.
Dies gilt für:
- obligatorische Krankenversicherung;
- zusätzliche Krankenversicherung.
Voraussetzungen:
Alle in Kroatien lebenden Personen und Ausländer mit zugelassenem dauerhaften Aufenthalt sind beim kroatischen Krankenversicherungsanstalt (HZZO) krankenversichert, sofern in einem internationalen Abkommen nichts anderes festgelegt ist.
- Staatsbürger anderer EU-Mitgliedstaaten sind ebenfalls versichert, sofern sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat versichert sind, sowie Staatsbürger eines Nicht-EU-Mitgliedstaats, wenn ihnen ein vorübergehender Aufenthalt in Kroatien gewährt wurde.
- Sie sind aufgrund einer Beschäftigung bei einem in Kroatien ansässigen Arbeitgeber oder aufgrund einer wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit in Kroatien versichert, sofern die Bestimmungen der Europäischen Union oder ein internationales Abkommen nichts anderes vorsehen.
Sie können nur dann für eine zusätzliche Krankenversicherung versichert werden, wenn Sie den Status einer versicherten Person in der obligatorischen Krankenversicherung im HZZO festgestellt haben.
Die obligatorische Krankenversicherung im HZZO wird auf verschiedenen Grundlagen angeboten (z. B. Beschäftigung, wirtschaftliche Tätigkeit, Rente, Familienmitglied des Versicherungsträgers). Sie erhalten eine Krankenversicherung auf Kosten der obligatorischen Krankenversicherung, wenn Sie bei der kroatischen Krankenkasse versichert sind.
Sie belegen Ihren Status als versicherte Person des HZZO mit einer Gesundheitskarte, dh einer beglaubigten Kopie des Krankenversicherungsantrags. Wenn Sie eine versicherte Person mit obligatorischer Krankenversicherung sind und über 18 Jahre alt sind, können Sie auch eine zusätzliche Krankenversicherung abschließen.
Sie erwerben die Rechte aus der obligatorischen Krankenversicherung, indem Sie sich je nach Wohnort oder Aufenthaltsort beim zuständigen Regionaldienst / Regionalbüro des HZZO anmelden.
In der Regel müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen registrieren.
Mit Versicherung erhalten Sie:
- das Recht auf medizinische Grundversorgung;
- das Recht auf fachlich-beratende Gesundheitsversorgung;
- das Recht auf medizinische Versorgung im Krankenhaus;
- das Recht zur Verwendung von Arzneimitteln, die in der Grund- und Ergänzungsliste der Arzneimittel des HZZO festgelegt sind;
- das Recht auf Zahnersatz und Zahnersatz;
- das Recht auf orthopädische und andere Hilfsmittel und das Recht auf Gesundheitsversorgung im Ausland
Antragsformular für die obligatorische Krankenversicherung:
http://www.hzzo.hr/wp-content/uploads/2017/12/TISKANICA2_04122017.pdf?831c2f
Status des Pflegeelternteils oder Pflegers
- Eltern eines Kindes mit Behinderungen oder eines Erwachsenen mit einer Behinderung können den Status eines Pflegeelternteils erhalten.
- Wenn zwei oder mehr Kinder mit Behinderungen in der Familie sind, dh Personen mit einer Behinderung, können beide Elternteile den Status eines Pflegeelternteils erwerben.
- In Ausnahmefällen kann der Status der Pflegeperson auf eines der Familienmitglieder übertragen werden, mit denen das Kind zusammenlebt, wenn die Eltern eines Kindes mit Entwicklungsstörungen gestorben sind oder kein Elternteil mit dem Kind lebt oder sich um das Kind kümmert. Dieses Recht kann auch anerkannt werden, wenn der Elternteil das Kind aufgrund seines psychophysischen Zustands nicht betreuen kann.
- Ein Familienmitglied kann dieses Recht auch dann ausüben, wenn zwei oder mehr Kinder mit Behinderungen in einer Familie mit nur einem Elternteil leben, bzw. ein Erwachsener mit einer Behinderung.
- Das Recht auf den Status eines Pflegeelternteils anstelle eines Elternteils kann auch einem Ehepartner oder Lebenspartner eines Elternteils eines Kindes mit Behinderung oder eines Erwachsenen mit einer Behinderung, mit dem sie in einer Familiengemeinschaft leben, gewährt werden.
Voraussetzungen:
- Sie können den Status eines Pflegeelternteils oder einer Pflegeperson erreichen, wenn das Kind oder der Erwachsene mit einer Behinderung vollständig auf die Hilfe und Pflege einer anderen Person angewiesen ist oder wenn diese vollständig unbeweglich sind und orthopädische Hilfsmittel verwenden.
- Der Status wird auch erreicht, wenn das Kind oder die Person mit einer Behinderung verschiedene Arten schwerer Beeinträchtigungen (körperliche, geistige, geistige oder sensorische) aufweist, aufgrund derer es vollständig auf die Hilfe und Fürsorge einer anderen Person angewiesen ist, um die grundlegenden Lebensbedürfnisse zu befriedigen.
- Der Status eines Pflegeelternteils oder einer Pflegeperson kann nicht erreicht werden, wenn ein Kind mit Entwicklungsstörungen oder ein behinderter Erwachsener die Unterbrinhungsdienstleistung, organisierte Unterkunft, halbtägigen oder ganztägigen Aufenthalt erhält
- Der Status eines Pflegeelternteils oder einer Pflegeperson kann nicht erreicht werden, wenn ein Kind mit Entwicklungsstörungen oder ein Erwachsener mit einer Behinderung 4 oder mehr Stunden am Tag in einer Vorschule, einer Bildungs- oder Gesundheitseinrichtung, einem Sozialheim oder einem anderen Anbieter von Unterkünften bleibt.
- Der Pflegeelternteil oder die Pflegeperson übt das Recht auf finanzielle Vergütung sowie die Ansprüche aus der Renten- und Krankenversicherung und die Rechte während der Arbeitslosigkeit auf Kosten des Staatshaushalts aus.
- Ein Pflegeelternteil oder eine Pflegeperson kann auch das Recht auf Kindergeld ausüben
- Der Pflegeelternteil oder die Pflegeperson hat auch Anspruch auf eine obligatorische Rentenversicherung. Der Status des Pflegeelternteils oder der Pflegeperson wird durch das Zentrum für soziale Fürsorge nach dem Wohnort des Antragstellers erreicht.
Formblätter:
https://www.czss-zagreb.hr/obrasci
Behörde
Zentrum für Sozialfürsorge Zagreb (CZSS)
Eugena Kumičića 5 ; Zagreb 10000
Tel: +385 1 4550-220
+385 1 4550-644
+385 1 4550-813
+385 1 4550-849
E-mail:
zagreb@czss-zagreb.hr
Arbeitszeiten: 8 bis 16Uhr (Montag bis Freitag)
CZSS Zagreb ist eine Behörde, die ihren Nutzern Dienste und professionelle Unterstützung bei der Erfüllung spezifischer individueller Bedürfnisse bietet, die Rechte und Interessen sozial schwacher Gruppen schützt und trägt zur Verbesserung der Lebensqualität in der lokalen Gemeinschaft bei. Das Zentrum unterstützt sozial gefährdete, hilflose und andere Personen, die allein oder mit Hilfe von Familienmitgliedern oder auf andere Weise ihre Bedürfnisse aufgrund ungünstiger persönlicher, familiärer, wirtschaftlicher, sozialer und anderer Umstände nicht befriedigen können. Aktives Handeln in der lokalen Gemeinschaft ermutigt alle Institutionen und Einzelpersonen, sich für die Ausübung der Menschenrechte und die Erreichung sozialer Gerechtigkeit für alle Mitglieder der Gemeinschaft einzusetzen.
Informacije: CZSS
Kroatische Krankenversicherungsanstalt, Regionalbüro Zagreb
Mihanovićeva 3; Zagreb 10000
Tel: +385 1 4577 150
Arbeitszeiten: 8 bis 16Uhr (Montag bis Freitag)
E-mail:
info@hzzo.hr
Die kroatische Krankenversicherungsanstalt (HZZO) ist eine öffentliche Behörde und juristische Person – Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten sind im Gesetz über die obligatorische Krankenversicherung und im Statut des kroatischen Krankenversicherungsinstituts festgelegt. Die Überwachung der Rechtmäßigkeit der Arbeit der Anstalt erfolgt durch das Gesundheitsministerium. Die Anstalt wird von einem Verwaltungsrat mit 9 Mitgliedern geleitet, der von der Regierung der Republik Kroatien ernannt wird. Der Verwaltungsrat trifft Entscheidungen und allgemeine Handlungen des Instituts. Die Tätigkeit der Anstalt wird vom Direktor geleitet. Die Anstalt führt ihre Tätigkeiten durch 7 Abteilungen, die von stellvertretenden Direktoren geleitet werden, durch. Die Anstalt ist durch die Direktion und 4 Regionalbüros (Zagreb, Osijek, Split, Rijeka) organisiert, die die Arbeit mit 16 Regionalbüros an insgesamt 134 Standorten verwalten
Info: HZZO