Jeder EWR-Bürger hat das Recht:
- in einem EU-Land, Island, Norwegen oder Liechtenstein ein eigenes Unternehmen zu gründen (auch als selbständiger Unternehmer)
- eine Tochtergesellschaft / Niederlassung eines bestehenden EU-Unternehmens, das bereits in einem der EU-Länder registriert is, zu gründen..
Die Gründung eines Unternehmens wird durch das Handelsgesellschaftsgesetz geregelt, das kontinuierlich an die Standards der Europäischen Union angepasst wird. Das Handelsgesellschaftsgesetz sieht die Möglichkeit vor, folgende Arten von Handelsgesellschaften zu gründen:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Aktiengesellschaft
- öffentliche Handelsgesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- wirtschaftliche Interessenvereinigung
Eigene Arbeit kann als selbständige Tätigkeit (Gewerbe, Freiberuf, Land- und Forstwirtschaftstätigkeit) oder als Handelsgesellschaft registriert werden.
Ein Gewerbe kann freies, gebundenes oder privilegiertes sein. Um ein gebundenes Gewerbe zu gründen, müssen Sie über die entsprechende Ausbildung oder Masterprüfung verfügen oder eine Person beschäftigen, die über die erforderliche Ausbildung oder Prüfung verfügt. Zu den freiberuflichen Berufen zählen Angehörige der Gesundheitsberufe, Tierärzte, Anwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure, Architekten, Steuerberater, Insolvenzverwalter, Dolmetscher, Übersetzer, Tourismusarbeiter, Wissenschaftler, Schriftsteller, Erfinder, Journalisten, Künstler, Sportler und dergleichen.
Selbständige Tätigkeiten unterliegen der Einkommensteuer, und diejenigen mit einem Jahreseinkommen von mehr als 300.000,00 HRK müssen auf das Mehrwertsteuersystem umsteigen.
Für die Gründung einer Handelsgesellschaft sind Fachqualifikation oder Sonderprüfungen keine Voraussetzung, und alle Handelsgesellschaften unterliegen einer Einkommensteuer in Höhe von 12% bzw. 18%, abhängig von den in der Steuerperiode erzielten Einnahmen.
Inländische und ausländische Handelsgesellschaften funktionieren unter den gleichen Bedingungen, und ein ausländischer Investor kann unter den gleichen Bedingungen wie ein inländischer Investor eine Gesellschaft gründen oder sich daran beteiligen und die gleichen Rechte und / oder Pflichten wie ein inländischer Investor erwerben.
Geschäftsgründungsverfahren:
1. Firmenname
Zuerst soll man einen Namen für die Gesellschaft auswählen. Mittels HITRO.HR kann überprüft werden, ob es auf der Seite des Gerichtsregisters bereits eine Gesellschaft mit demselben oder einem ähnlichen Namen gibt. Daher ist es empfehlenswert, zusätzlich zum gewählten Firmennamen alternative Namen bereitzuhalten. Bei der Auswahl des Firmennamens kann das Portal sudreg.pravosudje.hr. nützlich sein.
2. Notar
Der Antrag auf Eintragung in das Gerichtsregister (Formular Po) und einige seine Beilagen müssen von einem Notar beglaubigt werden. Beim Notar soll man einen Personalausweis oder Reisepass (obligatorisch für ausländische Staatsbürger) mit sich haben. Die Anwesenheit aller Gründer und anderer Personen, deren Unterschriften beglaubigt werden müssen, ist obligatorisch.
Nach der vorgenommenen Überprüfung leitet der Notar die Unterlagen elektronisch an das Büro HITRO.HR weiter (siehe Service E-Tvrtka).
3. Vorlage der Unterlagen und Zahlung der Gebühren
Reichen Sie den Antrag auf Eintragung in das Gerichtsregister mit allen erforderlichen, notariell beglaubigten Beilagen, im Büro HITRO.HR ein. Zahlungsscheine für die Zahlung der Gründungskaution und Gerichtsgebühren erhalten Sie im HITRO.HR-Büro.
Nachdem die Zahlungen geleistet werden, wird HITRO.HR Ihren Fall abschließen und ihn elektronisch (e-Company) an das zuständige Handelsgericht weiterleiten oder Papierdokumente einreichen, wenn die Bedingungen für die elektronische Einreichung nicht erfüllt sind. Wenn die elektronisch übermittelten Unterlagen korrekt und vollständig sind, registriert das Handelsgericht die Gesellschaft innerhalb von 24 Stunden im Gerichtsregister und übermittelt dem HITRO.HR-Büro elektronisch den Bescheid über die Gründung und die Bestätigung über die OIB (PIN-Nummer) der neu gegründeten Gesellschaft. Sollten die Unterlagen jedoch beim Handelsgericht in Papierform eingereicht werden, beträgt die Frist für die Eintragung der Gesellschaft in das Gerichtsregister 5 Tage, und der Bescheid über die Gründung der Gesellschaft und die Bestätigung über die OIB – Nummer wird vom Büro HITRO.HR beim Handelsgericht in Papierform abgeholt. .
Im HITRO.HR-Büro erhalten Sie und füllen Sie das RPS-Formular aus, das erforderlich ist, um die Benachrichtigung über die Klassifizierung von Unternehmen gemäß der nationalen Klassifizierung der Aktivitäten des Zentralamts für Statistik (Zuweisung der Registrierungsnummer und des Codes der Hauptaktivität) zu erhalten.
HITRO.HR wird innerhalb eines Arbeitstages automatisch die elektronische Benachrichtigung des Zentralamts für Statistik vornehmen, sobald der Gründungsbeschluss übernommen wurde.
4. Dokumentationsübernahme und Kontoeröffnung
Den Beschluss über die Eintragung in das Gerichtsregister und die Mitteilung über Einstufung eines Geschäftssubjekts gemäß der nationalen Klassifikation der Tätigkeiten mit der eingetragenen Firmenbuchnummer können Sie dann am HITRO.HR-Serviceschalter abholen. Die Kontoeröffnung kann am HITRO.HR-Serviceschalter beantragt werden (bei den Banken, für die die FINA (Finanzagentur) Kontoeröffnungsvorgänge durchführt oder bei der Durchführung dieser Vorgänge vermittelt). Die Gesellschaft, der Eigentümer der Gesellschaft und die Mitarbeiter der Gesellschaft müssen bei der Rentenversicherung (HZMO – e-Mirovinsko) angemeldet werden. Neben der Anmeldung der Gesellschaft bei der Rentenversicherung ist auch eine Anmeldung bei der Krankenversicherung (HZZO – e-Zdravstveno) erforderlich. Die Gesellschaft muss auch beim zuständigen Finanzamt registriert werden.
Unterlagen für eine GmbH (d.o.o.):
Unterlagen für eine einfache GmbH (j.d.o.):
Mehr Informationen
https://www.hitro.hr/kako-otvoriti-d.o.o.-j.d.o.o.
https://gospodarstvo.gov.hr/radno/osnivanje-poduzeca/172
https://portor.gov.hr/index.php/kako-registrirati-obrt/?lang=en
http://www.een.hr/en/een-croatia
Behörde
Stadt Zagreb, Stadtamt für Wirtschaft, Energie und Umweltschutz,
Sektor für Wirtschaft, Unternehmertum, Tourismus und Investitionen
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