Ein Staatsbürger eines EWR-Mitgliedstaats und seine Familienangehörigen können in der Republik Kroatien bis zu drei Monate ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, bzw. ohne Bescheinigung über die Registrierung der Arbeit arbeiten und Dienstleistungen erbringen und müssen nach drei Monaten eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis haben, worüber eine Bescheinigung unverzüglich ausgestellt wird.
Ein entsandter Arbeitnehmer (EWR-Bürger) ist ein Arbeitnehmer, der von einem ausländischen Arbeitgeber (natürliche oder juristische Person mit Sitz im EWR) für einen bestimmten Zeitraum zur Zeitarbeit oder Gelegenheitsarbeit zur Arbeit in die Republik Kroatien gesendet wird. Der Arbeitnehmer führt Arbeiten auf der Grundlage eines Vertrags zwischen dem Dienstleistungsnutzer und einem ausländischen Arbeitgeber aus, oder der Arbeitgeber weist ihn als Agentur für vorübergehende Beschäftigung einem Nutzer in der Republik Kroatien zu oder verweist ihn an seine Niederlassung / Gesellschaft in der Republik Kroatien. Entsandte Arbeitnehmer können in der Republik Kroatien auf der Grundlage eines von ihrem Heimatland ausgestellten A1-Zertifikats ohne Bescheinigung über die Registrierung der Arbeit oder ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bis zu 90 Tage arbeiten. Wenn sie länger als 90 Tage arbeiten möchten, wird einem EWR-Bürger die Bescheinigung über angemeldete vorübergehende Aufenthalt zum Zweck der Arbeit ausgestellt
Die Anerkennung der durch die Richtlinie 2005/36 / EG festgelegten beruflichen Qualifikationen ermöglicht den freien Verkehr von Fachleuten wie Ärzten oder Architekten innerhalb der EU. Einige Berufe wie Seeleute oder Fluglotsen fallen (grundsätzlich) nicht unter die Anerkennungsverfahren der Richtlinie 2005/36 / EG und unterliegen besonderen Gesetzen. Sondergesetze gibt es auch für Juristen.
EU-Binnenmarkt-regulierte Berufsdatenbank
Behörde
Kroatisches Arbeitsamt
Ulica kralja Zvonimira 15; Zagreb 10000
Tel: +385 1 4699-999
E-mail: HZZ.Zagreb@hzz.hr
Arbeitszeiten: 7:30 bis 15:30 Uhr, von Montag bis Freitag
Das kroatische Arbeitsamt ist die führende Institution auf dem kroatischen Arbeitsmarkt, insbesondere was die Kombinierung von Angebot und Nachfrage mit dem Ziel der Vollbeschäftigung betrifft, die durch wirksame Vermittlung durch die Entwicklung hochwertiger Dienstleistungen nach Kundenbedürfnissen, die Entwicklung eigener Kenntnisse, Fähigkeiten und die Förderung von Partnerschaften mit Marktakteuren erreicht wird.
Die Institution hat Niederlassungen in allen größeren Städten der Republik Kroatien und die Direktion befindet sich in Zagreb. Die Jobs innerhalb der Institution und jeder Zweigstelle sind in Dienststellen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Aufzeichnungen über Arbeitslose und aktive Arbeitssuche und -ausbildung unterteilt.
Info: Kroatisches Arbeitsamt