Vorübergehender Aufenthalt für Familienmitglieder
Ein Familienmitglied eines Staatsbürgers eines EWR-Mitgliedstaats, der die Staatsbürgerschaft eines EWR-Mitgliedstaats besitzt, die Staatsbürgerschaft eines EWR-Mitgliedstaats besitzt und länger als drei Monate bleiben möchte, ist verpflichtet, die Polizeiverwaltung spätestens acht Tage nach Ablauf von drei Monaten zu benachrichtigen. das heißt, der Polizeistation einen vorübergehenden Aufenthalt entsprechend dem Wohnort zum Zweck der Familienzusammenführung zu melden.
https://mup.gov.hr/UserDocsImages//dokumenti/stranci/2013//obrazac_2b.pdf;
Dem Formular Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt für EWR-Bürger soll folgendes beigelegt werden:
- eine Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisedokuments, das von einer Amtsperson nach Prüfung des Originals beglaubigt wird
- ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass er / sie ein Familienmitglied ist:
- zum Nachweis der Ehe – Heiratsurkunde, nicht älter als sechs Monate
- eine Geburtsurkunde, die nicht älter als sechs Monate ist, oder eine Bescheinigung über den freien Familienstand, wenn der Familienstand in der Geburtsurkunde nicht ersichtlich ist, oder ein Auszug aus dem Register für außereheliche Gemeinschaften, wenn er in dem Land geführt wird, in dem die Gemeinschaft registriert ist. Umstände, die darauf hinweisen, dass es sich um eine außereheliche Gemeinschaft handelt, sind: Erklärung der außerehelichen Partner über das Zusammenleben, das Zusammenleben in den letzten drei Jahren vor der Antragsstellung, Zeugenaussagen über das Bestehen und die Dauer der außerehelichen Gemeinschaft und andere Beweise für das Bestehen und die Dauer der außerehelichen Gemeinschaft. Wenn ein gemeinsames Kind in einer außerehelichen Gemeinschaft geboren wurde, ist eine Geburtsurkunde für das Kind und die außerehelichen Partner, die nicht älter als sechs Monate sind, oder eine Bescheinigung über den freien Familienstand beizufügen, wenn der Familienstand in der Geburtsurkunde nicht ersichtlich ist
- zum Nachweis der Eltern-Kind-Beziehung – Geburtsurkunde oder Beschluss der zuständigen Behörde bei der Adoption
- entsprechende Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass eine Familienzusammenführung erforderlich ist. Aufgrund seiner materiellen und sozialen Situation in dem Land, aus dem er Grundbedürfnisse befriedigt, ist er von einem Staatsbürger eines EWR-Mitgliedstaats abhängig oder Mitglied seines Haushalts oder aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen Betreuung eines Staatsbürgers eines EWR-Mitgliedstaats, wenn er ein Familienmitglied im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes über die Staatsbürger der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und deren Familienangehörige ist (Krankenakten, Nachweis über Unterhalt oder Vormundschaft usw.).
Antrag auf Daueraufenthalt für einen Bürger eines EWR-Mitgliedstaats und ein Familienmitglied.
https://mup.gov.hr/UserDocsImages//dokumenti/stranci/2013//obrazac_3b.pdf;
Behörde
Polizeidirektion Zagreb
Petrinjska ulica 30; Zagreb 10000
Tel: +385 1 5463 111
+385 1 4563 609
E-mail:
zagrebacka@policija.hr
zg.sidup@mup.hr
Arbeitszeiten: 7 bis 14 Uhr, von Montag bis Freitag
Das Innenministerium (abgekürzt MUP) ist eine staatliche Verwaltungsbehörde in der Republik Kroatien, deren Hauptaufgabe darin besteht, die Verfassungsordnung der Republik Kroatien zu schützen, das Leben ihrer Bürger zu schützen und ihr Eigentum zu schützen. Die Tätigkeit des Ministeriums wird vom Innenminister geleitet.
Das Innenministerium führt Aufgaben durch Polizeiverwaltungen oder Polizeistationen auf dem Territorium Kroatiens aus, die sich auch auf die Ausstellung von Personalausweisen, die Registrierung des Wohnsitzes und den Aufenthalt der Bürger beziehen.
Info: MUP